Oberprisenhof

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Oberprisenhof war von 1939 bis 1945 ein deutsches Prisengericht zweiter Instanz und verantwortlich für Prisensachen.

Geschichte

Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs entstand der Bedarf einer Prisengerichtsbarkeit erneut. Die am 28. August 1939 veröffentlichte erneuerte Prisengerichtsordnung richtete daher Prisenhöfe in Hamburg und Berlin als Eingangsgerichte und den Oberprisenhof in Berlin als zweite Instanz ein. Der Prisenhof in Hamburg hatte den Bereich des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres und der Prisenhof in Berlin das nördliche Eismeer und die Ostsee als Verantwortungsbereich zugewiesen bekommen.

Vorbereitende Stelle und Vertreter des Reiches in Prisensachen war der Reichskommissar beim Oberprisenhof. Präsident des Oberprisenhofs war von 1939 bis 1944 Walter Kriege, bis er nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 verhaftet wurde. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs endete auch die Tätigkeit des Oberprisenhofes.

Beispiele für Urteile des Oberprisenhofes waren die Prisensachen Korsnes, Drau oder Kong Gudrød.

Reichskommissare

Richter

Der Oberprisenhof bestand aus fünf Richtern. Vier davon mussten die Befähigung zum Richteramt haben. Zusätzlich war ein Seeoffizier als Richter zugewiesen. Jeder Richter hatte einen Stellvertreter. Die Richter wurden auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz vom Reichskanzler ernannt.

Richter waren u. a.:

Weitere bekannte Personen (Auswahl)

  • Otto Lenz: von 1939 bis 1944 Rechtsberater am Oberprisenhof
  • Vizeadmiral z. V./Admiral z. V. Ernst von Gagern: vom 13. September 1939 bis Oktober 1942 stellvertretender Reichskommissar
  • Konteradmiral z. D. Arno Spindler: von 1939 bis 1944 stellvertretender Prisenrichter
  • Professor Alfred Verdross: Ersatzrichter am Oberprisenhof

Quellen

  • Prisenordnung vom 28. August 1939, RGBl. I S. 1585, Digitalisat
  • Prisengerichtsordnung vom 28. August 1939, RGBl. I S. 1593, Digitalisat