Ohlenstedt

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Ohlenstedt
Koordinaten: 53° 18′ 15″ N, 8° 45′ 42″ O
Höhe: 21 m ü. NHN
Einwohner: 578 (2011)
Eingemeindung: 1. März 1974
Postleitzahl: 27711
Vorwahlen: 04793, 04795
Lage von Ohlenstedt in der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Ohlenstedt von oben

Die Ortschaft Ohlenstedt (niederdeutsch Ohlenst) ist ein Stadtteil der Stadt Osterholz-Scharmbeck im Landkreis Osterholz in Niedersachsen mit ungefähr 600 Einwohnern.

Geografische Lage

Ohlenstedt liegt etwa 9 km nördlich des Hauptortes Osterholz-Scharmbeck an der Kreisstraße 16.

Geschichte

Die erste nachweisliche Erwähnung von Ohlenstedt ist durch eine Urkunde vom 13. März 1139 belegt. Den Status als eigenständige Gemeinde verlor Ohlenstedt im Zuge der niedersächsischen Gemeindereform am 1. März 1974.[1]

Wappen

Das Wappen, das neu erstellt werden musste, da die Gemeinde in früherer Zeit kein Wappen trug, besteht aus einem Wagenrad mit fünf Speichen. Auf den Speichen und in der Mitte des Wagenrads befinden sich die Namen der sechs Ortsteile Alt Ohlenstedt, Bilohe, Büttel, Haslah „Feldhof“ und Vorwohlde.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Grünflächen und Naherholung

Bedeutung über die Ortschaftsgrenze hinaus hat das Naherholungsgebiet an den Ohlenstedter Quellseen.

Vereine

Ohlenstedt besitzt einen Sportverein, den VfL Ohlenstedt. Dieser führt zurzeit eine Fußballsparte – inkl. Jugendmannschaften – und eine Volleyballsparte.

Bildung

Ohlenstedt verfügt über eine Grundschule, einen Kinderspielkreis in städtischer Trägerschaft und einen Waldorfkindergarten. Zahlreiche Bauernhöfe nehmen am Projekt „Lernort Bauernhof“ teil.

Persönlichkeiten

  • Marie Griesbach, verh. Marie Hundt, Dichterin, Revolutionärin und Bäuerin

Weblinks

Commons: Ohlenstedt – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 244.