Ordonnanzoffizier

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Ein Ordonnanzoffizier ist ein meist dienstjüngerer Offizier (Leutnant bis Hauptmann), der einem Kommandeur oder Befehlshaber als Gehilfe beigegeben ist.[1] Sein Aufgabenbereich ist vergleichbar mit dem eines Adjutanten.

Geschichte

Die Einrichtung wurde zunächst in Frankreich als Planton (von planter für pflanzen, feststellen, z. B. Sergeant de planton) eingeführt. Damit war ein Soldat bezeichnet, der einem General oder einer Behörde dauernd für Spezialdienste zugeteilt wurde.[2] Im 18. Jahrhundert fand diese Funktion auch Eingang im Militärwesen außerhalb Frankreichs.[1]

Im Königreich Preußen gab es seit den Befreiungskriegen 1813/14 etatmäßige berittene Ordonnanzoffiziere in den Stäben der Brigaden bzw. Divisionen. Ihre Aufgabe war es, sowohl die Kommandeure als auch die Generalstabsoffiziere und Adjutanten (in diesem Sinne auch die Aide-de-camp) zu unterstützen.[1] Es lag daher auf der Hand, dass sie sich in ihrem Aufgabengebiet diesen annäherten. Bereits Zeitgenossen stellten fest, dass es sich daher bei Ordonnanzoffizieren um „ausgesuchte, durch Leistungen und Zuverlässigkeit für ihren Dienst besonders geeignete Persönlichkeiten“ handeln müsse.[3] In der Preußischen Armee waren die Ordonnanzoffiziere nach Charakter, (akademischer) Ausbildung und Herkunft eine Vorauswahl von Generalstabsoffizieren. Eine besondere Ordonnanzformation war die Leibgendarmerie.

Ordonnanzen

Unteroffiziere und Mannschaften waren als Offiziersburschen persönliche Diener von höheren Stabsoffizieren. In militärischen Kasinos oder Messen (z. B. Offizierskasinos oder Unteroffizierkasinos) werden aus dem militärischen Anteil gestellte Bedienungen in der Bundeswehr noch heute als Ordonnanzen bezeichnet und als Ordonnanz angeredet.[1]

Literatur

  • Reinhard Brühl (u. a.): Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, Bd. 2, Berlin (Ost) 1985.
  • Bernhard von Poten (Hrsg.): Handworterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 7, Leipzig/Bielefeld 1879.

Einzelnachweise

  1. a b c d Reinhard Brühl (u. a.): Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, Bd. 2, Berlin (Ost) 1985, S. 735f
  2. Bernhard von Poten (Hrsg.): Handworterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 7, Leipzig/Bielefeld 1879, S. 396
  3. Bernhard von Poten (Hrsg.): Handworterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 7, Leipzig/Bielefeld 1879, S. 265