Ortsstraße
Als Ortsstraße wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bezeichnet, die von der Zweckbestimmung her durch einen allgemeinen, innerörtlichen Verkehr gekennzeichnet ist. Ortsstraßen dienen in erster Linie der Erschließung und dem Aufenthalt. Ein etwas allgemeinerer Begriff ist die Innerortsstraße – eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unabhängig von ihrer Zweckbestimmung.
In Deutschland handelt es sich bei der Ortsstraße zudem um eine rechtlich definierte Straßenkategorie, die zur Gruppe der Gemeindestraßen gehört. Eine Ortsstraße ist eine Gemeindestraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder eines im Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets. Der entsprechende Gegenbegriff lautet Gemeindeverbindungsstraße für eine Gemeindestraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Der Bau und Unterhalt von Gemeindestraßen (Straßenbaulast) erfolgt durch die Gemeinde. Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Straßengesetze, wie beispielsweise in Baden-Württemberg § 3 II Nr. 2 des Straßengesetzes Baden-Württemberg (StrG BW). Nicht zu den Ortsstraßen gehören die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
In Österreich und in der Schweiz wird der Begriff „Ortsstraße“ als rechtlich definierte Straßenkategorie nicht verwendet.
Literatur
- Lorenz / Will, Straßengesetz Baden-Württemberg Handkommentar, 2. Aufl., Nomos, Baden-Baden 2005
- Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9, S. 4.