Owstin (Adelsgeschlecht)
Die Herren von Owstin [ˈɔsti:n] waren ein pommersches schlossgesessenes Adelsgeschlecht. Die Besitzungen der Familie befanden sich überwiegend im Raum östlich der Stadt Gützkow bis Jamitzow und nördlich der Peene. Hauptsitze waren bis 1670 Owstin und ab etwa 1485 Quilow.
Geschichte
Das Geschlecht, das seinen Stammsitz im gleichnamigen Gut Owstin bei Gützkow hatte, erscheint urkundlich erstmals am 3. Juni 1327 in Stralsund mit Martinus Owstin, „clericus Camynensis dyocesis als publicus imperiali auctoritate notarius“.[1] Als weiteres bekanntes Mitglied der Familie gilt Henning Awstin, der 1352 Fürstlicher Rat war und 1356 in einer Urkunde als Lehnsmann der Grafen von Gützkow genannt wurde. Nach dem Aussterben der Gützkower Grafen wurde 1372 ein Henning Owstin als Vogt der pommerschen Herzöge in Gützkow erwähnt.
In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts standen die von Owstin gemeinsam mit den Herren von Pentin in Fehde mit der Stadt Greifswald. Die eigentliche Stammlinie beginnt 1435 mit Hinrik Owstin, der als Rat des Herzogs Wartislaw IX. bezeichnet wurde.
1485 wurde Quilow in einem Lehnsbrief des Herzogs Bogislaw X. für Hans und Claus von Owstin genannt, der insgesamt 14 Güter umfasste, zu denen auch Dambeck gehörte. Hans und Heinrich von Owstin gehörten 1496 zum Gefolge des Herzogs Bogislaw X. auf dessen Pilgerfahrt nach Palästina. 1499 kauften die Owstine vom Kloster Stolpe einen Hof in Quilow. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde in Quilow ein Festes Haus errichtet und mit einem Wassergraben umgeben, das im Stil der Renaissance schlossartig ausgebaut wurde, das Wasserschloss Quilow. Das westlich an Quilow angrenzende Dorf Vitense war Pertinenz zum Hauptgut Quilow und ebenfalls im Besitz der Owstine.
Mehrere Angehörige der Familie bekleideten wichtige Hofämter im Herzogtum Pommern-Wolgast. Nach dem Aussterben der Greifenherzöge machten mehrere Familienmitglieder Karriere beim schwedischen Militär sowie in Justiz und Verwaltung Schwedisch-Pommerns, später auch in der preußischen Armee.
1670 verkauften die Owstin ihr bereits seit längerem an die Familie Wolffradt verpfändetes Stammgut Owstin und das zwischen Owstin und Quilow gelegene Gut Lüssow an den Stralsunder Regierungsrat Hermann von Wolffradt.
Im 18. Jahrhundert änderten einige Familienzweige und auch der letzte Namensträger einer Mode entsprechend den Namen von „Owstin“ in „Owstien“. Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Owstins auf Quilow mit Friedrich Gustav August Philipp Bernhard von Owstin († 23. Oktober 1853) kam das Gut nach Erbstreitigkeiten 1858 durch einen Vergleich samt Losverfahren an dessen dritte Tochter Sophia Carolina Friederike, die Frau des Landschaftsrates Carl Heinrich Georg Ludwig von Ploetz auf Stuchow.
Besitzungen
Entsprechend dem Lehnbrief waren das: Quilow, Ziethen, Klein Bünzow, Ranzin, Lüssow, Menzlin, Pätschow, Pentin, Owstin, Balitz (Glödenhof), Dambeck, Karbow, Boltenhagen und Giesekenhagen. Einige dieser Orte waren nur teilweise im Besitz. Natürlich blieben in der geschichtlichen Folge nicht alle Besitzungen in der Hand der Familie.
Wappen
In Silber (auch Gold) ein roter Sparren. Auf dem Helm mit rot-silbernen (rot-goldenen) Decken der rote Sparren, besteckt mit drei (auch fünf) natürlichen Pfauenfedern.
In der Kirche von Quilow hängt ein Wappenepitaph mit einem farbigen Wappen der Owstin.
Bekannte Familienmitglieder
- Christoph von Owstin (1559–1629), herzoglich pommerscher Hofbeamter und Landrat
- Joachim Kuno von Owstin (1608–1668), deutscher Jurist, schwedisch-pommerscher Regierungsrat und mecklenburgischer Hofrat
- Joachim Rüdiger von Owstin (1634–1698), deutscher Jurist, Gerichtspräsident und schwedisch-pommerscher Regierungsrat
- Carl Philipp von Owstin (1736–1811), preußischer General der Infanterie
- August von Owstien (1771–1847), preußischer Generalmajor
- Georg von Owstin (1788–1868), preußischer Generalmajor
- Joachim-Friedrich von Owstien (1881–1970), deutscher Jurist
Literatur
- Carl Gesterding: Genealogien und beziehungsweise Familienstiftungen Pommerscher, besonders ritterschaftlicher Familien. Erste Sammlung. G. Reimer, Berlin 1842, S. 33f. (Digitalisat)
- Julius Theodor Bagmihl: Pommersches Wappenbuch. Bd. 1, Stettin 1843, S. 140ff.
- Leopold von Zedlitz-Neukirch: Neues preussisches Adels-Lexicon. Bd. 3, Gebrüder Reichenbach, Leipzig 1837, S. 489–490. (Digitalisat)
- Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil 4, Bd. 2, Dietze, Anklam 1868, S. 1066 f. (Digitalisat)
- Deutsche Adelsgenossenschaft (Hrsg.): Jahrbuch des Deutschen Adels. Band 3, 1899, Verlag von W. T. Bruer, S. 278. (Digitalisat)
- Genealogisches Handbuch des Adels. Adelslexikon. Band X, Band 119 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1999, ISSN 0435-2408, S. 108–109.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Pommersches Urkundenbuch 7, S. 138, Nr. 4318