Parafiskalische Abgabe

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Als parafiskalische Abgaben werden Steuern bezeichnet, die sowohl für im Inland produzierte als auch für importierte Waren gezahlt werden müssen. Ihr Ertrag kommt allerdings nur den inländischen Erzeugnissen zugute. Sie gelten im Europarecht als „Abgaben gleicher Wirkung“ (wie ein Zoll) nach Art. 30 AEUV. Sie behindern den Europäischen Binnenmarkt und sind daher unzulässig.

Beispiele

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

  1. WirtschaftsWoche vom 29. März 2010 Seite 23: Finanzmarkt - Populärer Sündenfall