Bilanzsumme
Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite bzw. die Summe des Gesamtkapitals auf der Passivseite einer Bilanz zum Bilanzstichtag.
Allgemeines
Die Bilanzsumme auf der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz ist stets identisch. Das liegt daran, dass der Ausgleich beider Bilanzseiten über das Eigenkapital (durch Gewinne oder Verluste) erfolgt. Die Bilanzsumme ist ein Aggregat, welches sich auf der Vermögensseite einer Bilanz aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen sowie auf der Kapitalseite aus dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zusammensetzt:
Aktiva | Passiva |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
+ Umlaufvermögen | + Fremdkapital |
= Bilanzsumme | = Bilanzsumme |
Die Bilanzsumme ist ein Rechtsbegriff. In § 266 Abs. 2 und 3 HGB sind die einzelnen Bilanzpositionen („Posten“) abschließend aufgezählt, ohne dass die Bilanzsumme als ihr Additionsergebnis erwähnt wird. Bilanzrechtlich ist also die Bilanzsumme keine Bilanzposition. Der nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite zu verbuchende Jahresfehlbetrag darf gemäß § 267 Abs. 4a HGB nicht in die Bilanzsumme einbezogen werden.
Aktivtausch/Passivtausch, Bilanzverlängerung/Bilanzverkürzung
Einzelne Bilanzpositionen können sich durch Geschäftsvorgänge ändern und müssen dadurch innerhalb der Bilanz anders, neu oder nicht mehr zugeordnet werden. Das kann zu einem Aktivtausch oder Passivtausch oder zu einer Bilanzverlängerung oder Bilanzverkürzung führen. Während Aktiv- und Passivtausch sich bilanzsummenneutral verhalten, wirken sich Bilanzverlängerung und -verkürzung auf die Höhe der Bilanzsumme aus.
Aktivtausch
Aktivtausch ist ein Vorgang, bei dem Positionen innerhalb der Aktivseite einer Bilanz umgeschichtet werden, ohne dass sich dabei die Bilanzsumme verändert.
- Beispiele
- Bareinzahlung einer Forderung durch einen Kunden (Kasse gegen Forderung),
- Kauf von Werkstoffen (Rohstoff, Hilfsstoffen und Betriebsstoff) durch Barzahlung,
- Verkauf von verbrieften Forderungen (beispielsweise der Verkauf von Staatsanleihen durch eine Geschäftsbank an die Zentralbank: sie erhält im Gegenzug Zentralbankgeld gutgeschrieben).
Passivtausch
Passivtausch ist ein Vorgang, bei dem Positionen innerhalb der Passivseite einer Bilanz umgeschichtet werden, ohne dass sich dabei die Bilanzsumme verändert.
- Beispiele
- Konsolidierung einer kurzfristigen Verbindlichkeit in ein langfristiges Darlehen,
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln,
- Umschuldung auf Fremdwährung.
Bilanzverlängerung
Eine Bilanzverlängerung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite einer Bilanz um die gleiche Summe erhöhen; die Bilanzsumme steigt. Eine Bilanzverlängerung wird auch als Aktiv-Passiv-Mehrung bezeichnet.
- Beispiele
- Ein Unternehmen finanziert eine Lagerhalle auf Kredit: Auf der Aktivseite erhöht der Bilanzposten Sachanlagevermögen die Bilanzsumme, auf der Passivseite erhöht der Kredit den Bilanzposten Verbindlichkeiten und damit ebenfalls die Bilanzsumme. Das Gesamtvermögen des Unternehmens ändert sich dadurch nicht.
- Für eine kreditgebende Bank stellt die Kreditvergabe eine Bilanzverlängerung dar.[1] Der dem Kreditnehmer gutgeschriebene Geldbetrag erhöht den Passivsaldo der Bank (Verbindlichkeiten), die Schuld des Kreditnehmers erhöht den Aktivsaldo um denselben Betrag (Kreditforderungen). Sobald der Kreditnehmer über den gutgeschriebenen Kreditbetrag verfügt, (Barabhebung oder durch Überweisung an eine andere Bank), wird die Bilanz der kreditgewährenden Bank verkürzt (minus Zentralbankguthaben [Aktiva]/minus Verbindlichkeiten [Passiva]). Ebenso verkürzt jede Kreditsummentilgung die jeweilige Bankbilanz (auch Zentralbankbilanz). Das Vermögen von Kreditnehmer und Kreditgeber bleibt dabei unverändert.
- Durch Verbuchung durchlaufender Posten.
Bilanzverkürzung
Eine Bilanzverkürzung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite der Bilanz um die gleiche Summe verringern (beide Seiten werden „verkürzt“), die Bilanzsumme schrumpft. Dies geschieht, wenn Geldmittel der Aktivseite das Unternehmen verlassen, dafür die Lieferverbindlichkeiten um den gleichen Betrag abnehmen. Bilanzverkürzung wird auch als Aktiv-Passiv-Minderung bezeichnet.
Ebenso verhält es sich in der Bankbilanz bei Kreditsummentilgung,[2] und insofern ist die Bilanzverkürzung auch als „Geldvernichtung“ im Gegensatz zu Giralgeldschöpfung (durch den Bankensektor) zu verstehen – das Geldvolumen aus Kreditvergaben abzüglich Kreditsummentilgung resultiert also aus gesamtsektoraler Nettokreditaufnahme.
Bilanzsumme als Kennzahl
Die Bilanzsumme selbst ist bereits eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Für andere Kennzahlen dient sie als Berechnungsgrundlage wie bei der Anlagendeckung, Eigenkapitalquote oder der Gesamtkapitalrentabilität.
Bilanzsumme als Größenmaßstab
Für die Unterteilung in verschiedene Größenklassen teilt das Gesetz die Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ein; als Maßstab dient dem Gesetz die Bilanzsumme. Das gilt auch für so genannte Kleinstkapitalgesellschaften des § 267a HGB. Verschiedene Gesetze orientieren sich bei der Messung der Unternehmensgröße ebenso an der Bilanzsumme wie bei der Bemessung der Betriebsgröße.
In der Betriebswirtschaftslehre indes ist die Bilanzsumme lediglich im Rahmen der Bankbilanzierung bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten ein Größenmaßstab,[3][4][5] meistens erhöht um die Eventualverbindlichkeiten zum Geschäftsvolumen. Hier gilt die Bilanzsumme als repräsentative Kennzahl, die einen Vergleich von Banken erlaubt und Rangordnungen von Banken ermöglicht.
Bei Nichtbanken dient die Bilanzsumme meist nicht als repräsentatives Größenkriterium; hier werden vielmehr die Umsatzerlöse oder die Anzahl der Beschäftigten herangezogen;[6] die Bilanzsumme gilt hier lediglich als eines von vielen quantitativen Abgrenzungskriterien.
Literatur
- Ernst Heymann, Norbert Horn: Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar. Walter de Gruyter, 1999. Google books
- Hilmar J. Vollmuth: Bilanzen richtig lesen, besser verstehen, optimal gestalten: Bilanzanalyse und Bilanzkritik für die Praxis. Haufe Verlag DE, 2009, Google books
Einzelnachweise
- ↑ Hans Gestrich: Kredit und Sparen, 1944, S. 78
„Hat seinerzeit die Gewährung des Investitionskredits die Bankbilanz verlängert und dementsprechend die Liquidität der Bank gemindert, so wird nunmehr durch den Wertpapierankauf der Emissionskredit zurückgezahlt, die Bankbilanz verkürzt und die Liquidität der Bank erhöht.“ - ↑ Wolfgang Stützel (Hrsg.)/Wilhelm Lautenbach: Zins, Kredit und Produktion, 1952, S. 84: „Die Bankkredite nehmen ab, die Passiva der Bilanz vermindern sich um den gleichen Betrag, regelmäßig die Einlagen. Die Bilanz wird kürzer!“
- ↑ Andreas Eiselt/Thomas Kaspereit: Nachhaltigkeitsberichterstattung als Instrument der Kapitalmarktkommunikation, in: Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR) 2010, S. 379–384 (381)
- ↑ Kai Schumacher/Tobias Rauss: Bewertung von Banken – eine Fallstudie, in: Die Bank, Heft 01/2011, S. 44–51
- ↑ kritisch dazu Sebastian Jost, Die „Bilanzsumme“ hat wenig Aussagekraft bei Welt online, abgerufen am 21. Juni 2011
- ↑ Sönke Peters/Rolf Brühl/Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre: Einführung, 2005, S. 62