Patenstadt

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In der Patenstadt Flensburg wurde 1955 im Stadtteil Mürwik bei Klosterholz eine Straße nach der Stadt Swinemünde, zu der die Patenschaft besteht, benannt

Eine Patenstadt übernimmt die Patenschaft für Flüchtlinge, Vertriebene, eine Volksgruppe, eine andere Stadt[1] oder auch von Produkten (wie Lebensmitteln, Lokomotiven, Schiffen usw.) sowie geografischen Landschaften, die der jeweiligen Patenstadt namentlich gewidmet werden. Wetzlar pflegt seit 1962 eine Patenschaft für das ostdeutsche Lied.[2] Auch die Wuppertaler Schwebebahn ist seit Sommer 2018 entsprechend verpartnert.

(Bei der Deutschen Bahn siehe Liste von ICE, bei der Lufthansa siehe hier.)

Wesentlich für den Begriff der Patenschaft ist im Gegensatz zur Städtepartnerschaft die einseitig übernommene „Fürsorgeverpflichtung“ der Patenstadt. Vereinzelt finden sich auch Patenschaften anderer Körperschaften als Gemeinden, nämlich im Bereich der Kirche, so das Erzbistum München und Freising mit der katholischen Kirche in Ecuador. Das Bistum Eichstätt ist seit 1975 in Burundi/Afrika engagiert.[3]

Zahlreiche Patenschaften entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg[4] oder nach Umweltkatastrophen.[5] Patenschaften wurden nach dem Krieg zudem auch in umgekehrter Richtung eingegangen, so 1949 von Faribault (Minnesota) über Würzburg.[6]

Patenschaften von Gebietskörperschaften

Mögliche Gebietskörperschaften, die Patenschaften übernehmen können, sind Landkreise und Gemeinden.

Dies geschah in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg häufig, indem westdeutsche Körperschaften Patenschaften für die Bewohner der damaligen Landkreise in den ehemaligen deutschen Ostgebieten, im Sudetenland oder in der DDR übernahmen. Sogar Autobahnrastplätze erhielten auf Initiative von Hans-Christoph Seebohm entsprechende Namen.[7] Verschiedene Gemeinden betonen hier ihre Patenschaft für die im neuen Wohnort lebenden Bewohner bzw. deren dortige Kultureinrichtungen; andere stellen die Patenschaft mit der Herkunftsregion bzw. -gemeinde heraus. Letztere Art der Patenschaft war, zumindest zum Zeitpunkt der Patenschaftserklärung während des Kalten Krieges, fast immer einseitig. Wetzlar kümmert sich auch um Afrika, konkret um Dori (Burkina Faso).[8] Einzelne Patenschaftserklärungen wurden später wieder rückgängig gemacht (1989 die Patenschaft des Wetteraukreises in Hessen über den Heimatkreis Tepl-Petschau im Sudetenland); aus anderen Patenschaften entstanden seit Ende des Kalten Krieges Städtepartnerschaften.

Die Patenschaft aus der Wetterau wurde 1990 vom dort gelegenen Bad Vilbel fortgeführt.[9]

In seltenen Fällen wurde bereits nach dem Ersten Weltkrieg von Patenschaft gesprochen.[10][11]

Nicht nur im bilateralen Verhältnis Deutschland-Tschechien wird die Vertreibung in Landsmannschaften thematisiert. Auch Österreich hat einen entsprechenden Verband, der die Vorgänge darstellt[12] sowie Patenstädte.[13]

Bundesweit bestehen etwa 700 Patenschaften von Städten, Landkreisen, Gemeinden und Bundesländern mit Bundeswehreinheiten.[14]

Beispiele

Einzelnachweise

  1. Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Artikel Patenschaften
  2. Patenschaft für das ostdeutsche Lied, abgerufen am 30. Dezember 2020
  3. Burundi auf Bistum-Eichstaett.de Abgerufen am 3. Januar 2021
  4. Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Artikel Patenschaften
  5. Definition Patenschaft (Memento vom 26. März 2011 im Internet Archive)
  6. Patenstadt Faribault auf wuerzburg.de, abgerufen am 30. Juni 2022
  7. Claudia Pinl: Warthe im Westerwald. Erinnerungskultur an westdeutschen Autobahn-Parkplätzen (PDF; 113 kB). digitale-kulturanthropologie.de. Abgerufen am 25. Februar 2019.
  8. Patenschaft auf wetzlar.de
  9. Heimatkreis Tepl-Petschau auf bad-vilbel.de Abgerufen am 6. Juli 2022
  10. Thomas Siemon:Erinnerung an Stallupönen - 100 Jahre Patenschaft im damaligen Ostpreußen HNA 31. Mai 2015
  11. Klaipėda auf Mannheim.de Abgerufen am 28. November 2020
  12. Vertreibung auf sudeten.at
  13. Patenschaften auf sudeten.at, abgerufen am 5. Januar 2021
  14. Bundesregierung: Sinn, Zweck, Umfang und Kosten von Patenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen mit Einheiten der Bundeswehr. Hrsg.: 17. Deutscher Bundestag. Drucksache 17/2688. Berlin 30. Juli 2010, S. 3.