Pauline Hopf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Pauline Hopf (geboren 8. Mai 1914; gestorben 2007) war eine deutsche Juristin. Sie war von 1967 bis 1972 Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Berlin.

Beruflicher Werdegang

Pauline Hopf erwarb zwei Doktortitel.[1]

Ab dem 1. April war sie Oberverwaltungsrichterin am Verwaltungsgericht Ansbach.[2] Am 1. Dezember 1962 wurde sie zur Verwaltungsgerichtsdirektorin in Würzburg befördert.[3]

Am 1. August 1967 wurde Pauline Hopf zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und übte ihr Amt bis zum 18. Oktober 1972 aus. Vor ihr war nur Charlotte Schmitt 1953 dort zur Richterin berufen worden, sodass fast fünfzehn Jahre lang keine Frau ernannt wurde.[1] Vier Jahre nach Pauline Hopf wurde 1971 Charlotte Eckstein zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt, das immer noch eine Männerdomäne war.

Einzelnachweise

  1. a b Marion Eckertz-Höfer: Festvortrag bei der Eröffnungsveranstaltung des 40. Bundeskongresses des Deutschen Juristinnenbundes (djb), am 26.9.2013 im Großen Sitzungssaal des BVerwG: Die Frau im Öffentlichen Recht - 150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit und 60 Jahre Bundesverwaltungsgericht -. Bundesverwaltungsgericht, 26. September 2013, abgerufen am 28. Mai 2022.
  2. Handbuch der Justiz. 1960, S. 177, Spalte 4.
  3. Handbuch der Justiz. 1964, S. 183, Spalte 6.