Personalitätsprinzip
Das Personalitätsprinzip kann zwei Bedeutungen haben:
Soziallehre
In der Christlichen Sozialethik, vor allem der katholisch begründeten, ist es neben dem Solidaritätsprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip eines der drei Grundprinzipien der Sozialethik. Siehe dazu Personalität.
Rechtswissenschaft
Im sogenannten internationalen Strafrecht (Strafanwendungsrecht) erweitert das Personalitätsprinzip die selbstverständliche Strafhoheit eines Staates für Taten in seinem Hoheitsgebiet (Territorialitätsprinzip) auf Taten außerhalb des Hoheitsgebietes, sofern sie von einem seiner Staatsangehörigen verübt wurden. Problematisch kann dabei der Fall aus Sicht des Staates sein, in dessen Hoheitsgebiet die Tat verübt wird. Nach dem aktiven Personalitätsprinzip würden Inlandsstraftaten von Ausländern nicht erfasst.[1]
In Deutschland finden sich diesbezügliche Bestimmungen in § 5 und § 7 StGB.
Siehe auch
Literatur
- Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008, Seite 40