Personalien

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Personendaten)

Personalien (spätlateinisch „personalia“ persönliche Dinge; substantiviertes Neutrum Plural von „personalis“) sind die Personendaten einer Person,

die sich in einem Personalverhältnis befindet. Dies können amtlich registrierte Personendaten sein, aber auch die Angaben in jeder anderen Art von Personalverzeichnissen wie beispielsweise bei Arbeitgebern oder Vereinen.

Deutschland

Rechtliche Grundlage

Eine gesetzlich einheitliche Definition des Begriffes Personalie oder Personalien liegt nicht vor. Laut juristischem Wörterbuch ist das Personal „die Gesamtheit der Bediensteten einer Einrichtung“.[1]

Angaben

In Deutschland gehören zu den Personendaten gemäß § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) folgende Daten:

Wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert, handelt nach § 111 OWiG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 € bestraft werden. Wer fahrlässig nicht erkennt, dass eine Behörde, ein Amtsträger oder ein Soldat zuständig ist, wird mit bis zu 500 € bestraft.[2]

Feststellung der Personalien

In Deutschland haben einzelne Behörden, ein Amtsträger oder ein zuständiger Soldat der Bundeswehr in bestimmten Fällen das Recht, die Auskunft über bestimmte Personendaten zu verlangen. Das Recht leitet sich aus ihrer jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab. In Gerichtsverfahren werden beispielsweise routinemäßig die Personendaten von Prozessbeteiligten festgestellt.

Der Vorgang wird Identitätsfeststellung genannt. Kommt der oder die Betreffende dieser Aufforderung nicht, unvollständig oder mit falschen Angaben nach, kann dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kontroverse

In Deutschland ist es gängige Praxis, die Personendaten als Personalien zu erfassen und in einem Personaldokument, wie beispielsweise dem Personalausweis, zu belegen.

Gemäß der Grundsätze des konkludenten Handelns könnte daraus der Wille des Ausweisinhabers abgeleitet werden, Personal und damit Bediensteter der auf dem Ausweis bezeichneten Einrichtung zu sein. Gegen diese Auslegung spricht, dass sowohl im alltäglichen als auch im gerichtlichen Sprachgebrauch kein Unterschied zwischen Personalien und Personendaten gemacht wird.[3]

Damit ist die Frage, wie ein Personalverhältnis eindeutig von einem anderen Rechtsverhältnis, wie beispielsweise der Staatsangehörigkeit, eindeutig unterschieden werden kann, nicht rechtlich geklärt.

Österreich

In Österreich gehören zu einer Identitätsfeststellung das Erfassen der Namen, des Geschlechts, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, des Berufs und der Wohnanschrift eines Menschen, im Amtsdeutsch auch „Nationale“ genannt.

Datenschutz

Personalien, Personendaten und personenbezogene Daten sind auch Gegenstand des Datenschutzes.

Rechtsprechung

Einzelnachweise

  1. Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung. 17. Auflage. Vahlen, München 2018, ISBN 978-3-8006-5881-7, S. 326.
  2. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 111 Falsche Namensangabe. Abgerufen am 26. Januar 2022.
  3. BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92 - Personalienangabe. Abgerufen am 26. Januar 2022.