Personenunfall
Als Personenunfall gelten im Eisenbahnbetrieb Unfälle, die sich unmittelbar zwischen einem Schienenverkehrsfahrzeug und Personen ereignen. Die meisten Unfallursachen sind Schienensuizide oder Gleisüberquerungen.
Beschreibung
Beim Personenunfall sind im Ereignisfalle ein Schienenfahrzeug und eine Person betroffen, ohne Mitwirkung beispielsweise eines Strassenverkehrsfahrzeuges. Eine Ursache für Personenunfälle sind in vielen Fällen Schienensuizide, aber auch Unfälle auf Baustellen oder Gleisüberschreitungen. In Deutschland gehören Personenunfälle – oftmals als Notarzteinsatz am Gleis bezeichnet – nach Definition des EBA zu einem gefährlichen Ereignis der Kategorie 1 (Bahnbetriebsunfall). Eine Gleisüberschreitung gilt als Offizialdelikt.[1] In der Schweiz können dafür Bussen bis CHF 10'000 ausgesprochen werden,[2] in Deutschland eine Freiheitsstrafe.[3]
Prävention
Nebst der Prävention im Bereich der Schienensuizide (siehe Schienensuizid#Prävention) wurden auch Vorsichtsmaßnahmen im Bereich der Baustellensicherheit und bei Gleisüberschreitungen getroffen. Baustellen sind immer von Sicherheitswärtern und technischen Einrichtungen bewacht, welche die Bauarbeiter von herannahenden Zügen warnen. Im Bereich der Gleisüberschreitungen wurden an neuralgischen Stellen Warntafeln oder Zäune errichtet.
Kommunikation
Als Prävention vor allem vor Schienensuiziden werden Personenunfälle im Bereich der Schweizerischen Bundesbahnen nicht mehr aktiv kommuniziert, ausgenommen bei direkt betroffenen Zügen. Ansonsten wird der Streckenunterbruch ohne Angaben eines Grundes publiziert.
Präzedenzfall Da Costa/Burgermeister
Nach dem Sieg im Schweizer Cup 2013/14 schritten FC-Zürich-Torwart David da Costa und Materialwart Herrmann Burgermeister mit dem Pokal über die Bahngeleise in Zürich-Herdern, um symbolisch für ein Foto der Boulevardzeitung Blick das Zurückholen des Pokals von Titelverteidiger und Stadtrivale GC Zürich, dessen ursprüngliches Stadion Hardturm sich auf der anderen Gleisseite des Letzigrunds befand, darzustellen. Die SBB erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen die beiden sowie die Fotografin des Blick.[4] Die Busse, die mit 510 Schweizer Franken vergleichsweise gering ausfiel, wurde vom Verlagshaus Ringier übernommen.
Einzelnachweise
- ↑ Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes
- ↑ Gleise überschreiten: Bis zu 10'000 Franken Busse
- ↑ dejure.org
- ↑ Strafantrag gegen FCZ-Goalie David Da Costa sowie Materialwart Herrmann Burgermeister - watson.ch vom 25. April 2014, abgerufen am 8. Juni 2022