Pfandschlupf
Der Pfandschlupf ist die Differenz zwischen eingenommenem und ausgezahltem Mehr- oder Einwegpfand bei Getränkeverpackungen.
In Deutschland wurden bis 2006 etwa 10 % der ausgegebenen pfandpflichtigen Getränkeverpackungen nicht wieder eingelöst. Der entsprechende Pfandwert betrug 2005 1,2 Milliarden Euro. Nach Expertenschätzungen soll sich der Pfandschlupf durch die Vereinfachung auf 5 % halbiert haben.[1] Für das Jahr 2012 geht das Umweltbundesamt etwa von einer Rücklaufquote von 95,9 % aus.[2] Seit der gesetzlichen Einführung des Pfandes in Deutschland im Jahre 2003 habe sich der Schlupf allein für das Einwegpfand bis zum Februar 2017 auf mehr als 3,5 Milliarden Euro summiert.[3]
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Der Abfüller belastet seinen Kunden (Großhändler) mit 25 Cent pro Gebinde, der diese Gebühr in der Handelskette über Zwischenhändler weiter bis zum Endkunden durchreicht. Bei der Rückgabe wird (über einen registrierten Code auf der Dose oder Flasche) das Geld von einer Clearingstelle der DPG an den letzten Händler ausgezahlt. Der Einzelhändler muss seinem Lieferanten das Pfand bezahlen und bekommt ihn vom Kunden als Teil des Kaufpreises wieder zurück. Der mit dem Pfandschlupf erzielte Gewinn verbleibt als Einnahme beim Abfüller.[4]
Siehe auch
Weblinks
- Vergessene Werte in Kellern und Kofferräumen im Tagesspiegel 23. April 2006
Einzelnachweise
- ↑ Leerlauf nach China. In: Die Zeit, Nr. 20/2010, S. 35.
- ↑ Kurt Schüler: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012. (PDF; 4,8 MB) In: TEXTE, 50/2015, Juni 2015, Umweltbundesamt.
- ↑ "Frankfurter Allgemeine Zeitung für Deutschland" vom 9. Februar 2017, Seite 18 ("Einwegpfand im Müll"), mit der Quellenangabe Naturschutzbund Deutschland.
- ↑ Christoph Droesser: Pfand: Profitiert der Einzelhändler von den Einwegflaschen und -dosen, die nicht zurückgegeben werden? In: Die Zeit. Nr. 49/2015 (online).