PoliScan Speed
PoliScan Speed ist ein System zur Geschwindigkeitsüberwachung des Herstellers Vitronic. Zum Messen wird die laserbasierte LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) eingesetzt. Über Laufzeitmessung ermittelt ein scannender Laser die Geschwindigkeiten und Positionen aller Fahrzeuge im Messfeld.
PoliScan Speed gibt es als mobiles oder als stationäres System; als stationäres Gerät ist es als so genannte Blitzer-Säule bekannt. Beide Systeme sind für eine Überwachung von drei Fahrspuren je Richtung[1] bei einer Messrate von kleiner als einer Sekunde je Fahrzeug ausgelegt. Der Arbeitsbereich liegt zwischen 10 und 75 m, der Messbereich zwischen 10 und 250 km/h.[2]
Man unterscheidet bei den Säulen zwischen Varianten mit drei und vier Ringen, während Säulen mit drei Ringen nur in eine Fahrtrichtung blitzen, können Säulen mit 4 Ringen beide Fahrtrichtungen abdecken.
Die Systeme der etwa 100.000 Euro teuren PoliScan-Familie werden neben der Geschwindigkeitsüberwachung auch zur Rotlichtüberwachung oder zur automatischen Kennzeichenlesung eingesetzt.
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die messtechnische Nachvollziehbarkeit anerkannt,[3] während Untergerichte den überprüfbaren Beweis der richtigen Messwertgewinnung bei den mobilen Geräten bezweifeln.[4]
Weblinks
- Webseite des Herstellers.
- PoliScan-FM1-Produktbeschreibung
- Heise online: PoliScan Speed für Geschwindigkeitsmessungen zertifiziert. online im Internet: 24. November 2008
- PTB zertifiziert stationäres PoliScan speed: Digitales Geschwindigkeitsmesssystem misst mehrere Fahrzeuge auf mehreren Spuren Pressemitteilung vom 5. Juni 2007
Einzelnachweise
- ↑ vitronic.com (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive) (abgerufen am 20. September 2015)
- ↑ vitronic.de Technische Daten (abgerufen am 20. September 2015)
- ↑ Verwaltungsgericht Köln, Beschluß vom 27. Dezember 2012 – 18 L 1617/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az. IV-5 Ss (OWi) 206/09 – (OWI) 178/09 I, Volltext – zum Messverfahren.
- ↑ Amtsgericht Aachen, 444 OWi-606 Js 31/12-93/12; dazu Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 13. Juni 2013 – (318 OWi) 3034 Js-OWi 489/13 (86/13).