Polizeidirektor
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Als Polizeidirektor wird heute ein Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14), die nächsthöhere „Leitender Polizeidirektor“ (BesGr A 16 / B 2 / B 3).
Aufgaben
- Leitung mehrerer Dienststellen (bspw. Zuständigkeit für alle Dienststellen eines Stadtteils in einer Großstadt)
- Leitung eines Fachbereichs in Innenministerien der Bundesländer
- Leitung einer Polizeihochschule
- Leitung eines großen Polizeireviers (in Baden-Württemberg)
- Leitung eines Stabsbereichs in einem Polizeipräsidium
- Leitung einer Führungsgruppe einer Polizeidirektion
Unterschiede zum Polizeioberrat
- Höhere Zuständigkeit und größere Verantwortung
- Kann die Zuständigkeit für gleich mehrere Polizeidienststellen haben (die Leitung der Dienststellen obliegt dabei jedoch einzelnen Polizeiräten und Polizeioberräten)
- Teilweise zuständig für die Koordination polizeilicher Einheiten bei Großveranstaltung oder Gefahrenlagen
Dienstkleidung
Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit drei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Mütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 15.
Niedrigere Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeidirektor |
Höhere Amtsbezeichnung Leitender Polizeidirektor |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |