Prima facie
Der Terminus
(lateinisch für ‚dem ersten Anschein nach‘, ‚auf den ersten Blick‘; wörtlich: ‚mit / bei erstem Gesicht‘) wird im Deutschen in der Bedeutung „bis auf Widerruf“, „solange sich keine gegenteiligen Evidenzen einstellen“ verwendet. Er sagt nichts darüber aus, ob der äußere Anschein täuscht – also der Schein trügt – oder nicht.
Philosophie
Prima facie findet sich als Fachbegriff vor allem in der Erkenntnistheorie.
Zudem ist in der Ethik in der Folge der Arbeiten von William David Ross (1877–1971) der Ausdruck Prima-facie-Pflichten entstanden, mit dem moralische Pflichten bezeichnet werden, die „auf den ersten Blick“ schon, also augenscheinlich Gültigkeit besitzen.[1] Diese Gültigkeit setzt eine moralische Intuition voraus.
Recht
In der deutschen Rechtssprache sind: Prima-facie-Beweis, Anscheinsbeweis und Beweis des ersten Anscheins Synonyme.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Jean-Claude Wolf: Ein Pluralismus von prima-facie Pflichten [sic] als Alternative zu monistischen Theorien der Ethik. In: Zeitschrift für philosophische Forschung. (ZPhF). Jg./Bd. 50. Klostermann, 1996, ISSN 0044-3301, OCLC 300123808, ZDB-ID 2235674-5, S. 601–610 (online bei DigiZeitschriften.de [abgerufen am 25. August 2015]).