Programmbeschwerde
Die Programmbeschwerde ist in Deutschland ein Rechtsbehelf der Bürger gegen die Verletzung von gesetzlich festgelegten Programmgrundsätzen des Fernsehens, des Hörfunks oder der von den Rundfunkveranstaltern verbreiteten Online-Angebote (der sogenannten Telemedien).
Förmliches Rechtsmittel ist die Beschwerde grundsätzlich im Rahmen der Aufsicht der Landesmedienanstalten über die privaten Rundfunkanstalten.
Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es diese Beschwerdemöglichkeit ebenfalls. Der ehemalige ARD-Korrespondent Volker Bräutigam hat beispielsweise seit 2014 einige Programmbeschwerden gegen die ARD wegen vermeintlich tendenziöser Berichterstattung und Nachrichtenunterdrückung eingereicht.
Programmgrundsätze
Die Beschwerde kann erfolgreich eingelegt werden, wenn Programmgrundsätze verletzt werden. Dies sind vor allem die allgemeinen Programmgrundsätze[1]:
- Achtung und Schutz der Menschenwürde
- Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung
- Journalistische Sorgfaltsgebote (angelehnt an den Pressekodex)
- Achtung der Rechtsordnung, zu diesen zählen insbesondere die Regularien für Jugendschutz, Werbung und Gewinnspiele
Weblinks
- Hinweise zur Einreichung von Programmbeschwerden gegen das ZDF auf der Webseite des ZDF
- programmbeschwerde.de – Netzportal der Landesmedienanstalten zur Einreichung von Programmbeschwerden gegen private Sender
Einzelnachweise
- ↑ Landesmedienanstalt Saarland: Allgemeine Programmgrundsätze. Abgerufen am 22. Dezember 2016.