Programmbeschwerde

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Die Programmbeschwerde ist in Deutschland ein Rechtsbehelf der Bürger gegen die Verletzung von gesetzlich festgelegten Programmgrundsätzen des Fernsehens, des Hörfunks oder der von den Rundfunkveranstaltern verbreiteten Online-Angebote (der sogenannten Telemedien).

Förmliches Rechtsmittel ist die Beschwerde grundsätzlich im Rahmen der Aufsicht der Landesmedienanstalten über die privaten Rundfunkanstalten.

Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es diese Beschwerdemöglichkeit ebenfalls. Der ehemalige ARD-Korrespondent Volker Bräutigam hat beispielsweise seit 2014 einige Programmbeschwerden gegen die ARD wegen vermeintlich tendenziöser Berichterstattung und Nachrichtenunterdrückung eingereicht.

Programmgrundsätze

Die Beschwerde kann erfolgreich eingelegt werden, wenn Programmgrundsätze verletzt werden. Dies sind vor allem die allgemeinen Programmgrundsätze[1]:

Weblinks

Einzelnachweise