Proseminar

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Das Proseminar (PS abgekürzt) ist eine Lehrveranstaltung im Grundstudium (siehe Seminar), die im Allgemeinen mit einer schriftlichen Proseminararbeit abschließt. Anders als im Falle der Vorlesung oder eines Hauptseminars muss der Dozent hierbei nicht promoviert sein. Es reicht hingegen in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Inhaltlich steht eine Vertiefung von Lerninhalten im Mittelpunkt, zum Beispiel durch Erschließung wissenschaftlicher Literatur. Es wird eine aktive Teilnahme (Mitarbeit) vorausgesetzt. Im Fokus stehen gemeinsame Diskussionen oder das Einzelstudium der Literatur. Meist werden zum Bestehen des Proseminars zusätzlich eine oder mehrere Referatsleistungen und eine erfolgreiche Abschlussklausur oder kurze Hausarbeiten verlangt.

Im Geschichtsstudium bezeichnet das Proseminar eine Veranstaltung, in welcher in die grundlegende Methode und Konvention des Faches eingeführt wird. Zum Teil werden dabei mehrere Epochen nacheinander behandelt und ein Einblick in die verschiedenen Fachbereiche mit der Vermittlung der Methodik verbunden.

Innerhalb der Juristenausbildung nehmen Proseminare hingegen die Rolle ein, eine Vertiefung in Rechtsgebiete zu ermöglichen, die im Rahmen des Schwerpunkt- und Vertiefungsstudiums erlernt werden.