Reaktor-Sicherheitskommission
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ist ein Gremium von Experten aus dem Bereich Kerntechnik, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Fragen der Sicherheit von Kernkraftwerken und der Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten sollen.
Seit ihrer Gründung 1958 berät die RSK das jeweils für die Nutzung der Kernenergie zuständige Bundesministerium (bis 1962 das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, von 1962 bis 1969 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung, von 1969 bis 1972 das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, von 1972 bis 1986 das Bundesministerium des Innern, seit 1986 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Die Geschäftsstelle befindet sich in Bonn.
Der Bundesumweltminister beruft die zwölf Mitglieder der RSK, darunter Wissenschaftler, Gutachter und Betreiber. Die nach dem Regierungswechsel 1998 von Bundesumweltminister Jürgen Trittin neu gefasste Satzung sieht vor, dass in der Kommission die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Dies schließt auch ausgewiesene Gegner der Nutzung der Kernenergie mit ein. Darüber hinaus sollen bei der Zusammensetzung alle relevanten Fachgebiete berücksichtigt werden.
Das Bundesumweltministerium erteilt der RSK Beratungsaufträge; sie kann aber auch von sich aus Themen aufgreifen. Die Kommission beschließt technisch-wissenschaftlich zu begründende Stellungnahmen und Empfehlungen (RSK-Leitlinien, siehe auch Weblinks). Rechtliche Bewertungen stehen ihr dagegen nicht zu. Die Beschlüsse der RSK werden veröffentlicht, die Sitzungen selbst sind nicht öffentlich. Für die Beratung spezieller Themen setzt die RSK Ausschüsse und Arbeitsgruppen sein, deren Mitglieder auf Empfehlung der RSK ebenfalls vom Bundesumweltminister berufen werden.[1]
Die Reaktor-Sicherheitskommission wurde dafür kritisiert, dass sie nur geringen Einfluss auf Sicherheitsvorkehrungen bei Kernkraftwerken geltend machen konnte und sich mit den Betreibern arrangierte. So sollen beispielsweise die Kernkraftwerke Kahl und Gundremmingen A ohne Genehmigung durch die RSK in Betrieb genommen worden sein.[2] Auch dem Bau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich habe die RSK laut Spiegel ohne genauere Prüfungen zugestimmt.[3]
Als Ergänzung zur Reaktor-Sicherheitskommission setzte die deutsche Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel im März 2011 aufgrund der Nuklearunfälle in den Kernkraftwerken von Fukushima die Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung ein.
Vorsitzende der RSK
Unvollständige Liste:
- 1958–1971 J. Wengler
- 1971–1974 Dieter Smidt
- 1974–1977 Adolf Birkhofer
- 1978–1980 Hubertus Nickel
- 1981–1982 Dieter Smidt
- 1983–1984 Franz Mayinger
- 1986–19?? Adolf Birkhofer
- 1990–1990 Franz Mayinger
- 1991–1992 Günther Kessler
- 19??–1999 Adolf Birkhofer
- 1999–2002 Lothar Hahn
- 2002–2006 Michael Sailer
- 2006–2011 Klaus-Dieter Bandholz
- seit 2011 Rudolf Wieland
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Reaktor-Sicherheitskommission: Website
- ↑ Joachim Radkau & Lothar Hahn: Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft. oekom, München 2013, S. 273 ff.
- ↑ Der Spiegel 12/1989: Eine Menge getrickst vom 20. März 1989
Weblinks
- Offizielle Website der Reaktor-Sicherheitskommission
- AtomkraftwerkePlag: Reaktor-Sicherheitskommission (RSK)
- Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen, Bekanntmachung einer gemeinsamen Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission vom 27. August 2013 (BAnz AT 09.10.2014 B1)