Rechtsgelehrter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Rechtsgelehrter steht für:
- anerkannter Rechtswissenschaftler
- wissenschaftlich publizierender Jurist
- Faqih, islamischer Rechtsgelehrter, siehe Fiqh
- Oberster Rechtsgelehrter, höchster Repräsentant des Staates in der Islamischen Republik Iran
__DISAMBIG__