Rechtsträger

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Der Begriff Rechtsträger bezeichnet

  1. den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl. Rechtssubjekt
  2. Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
  3. Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben

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