Rechtsträger
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Rechtsträger bezeichnet
- den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl. Rechtssubjekt
- Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
- Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben
__DISAMBIG__