Regierungspräsident (Schweiz)
In der Schweiz leitet der Regierungspräsident eine Kantonsregierung. Abweichende Titel sind Staatsratspräsident in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis sowie Landammann in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Uri und Zug. Im Kanton Luzern lautete die Bezeichnung bis 2008 Schultheiss.
In den Kantonen Basel-Stadt, Waadt und Genf wurden in den letzten Jahren die Verfassungen dahingehend geändert, dass das Regierungspräsidium während einer ganzen Legislaturperiode von demselben Regierungsmitglied besetzt wird. Teilweise wurden den Regierungspräsidien gleichzeitig gewisse zusätzliche Kompetenzen übertragen. In allen anderen Kantonen werden die Regierungspräsidien lediglich für ein oder maximal zwei Jahre gewählt.