Regionale Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg
Die Regionale Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg (abgekürzt RTK – alternativ auch 3er-Ringzugtarif genannt) ist ein ÖPNV-Dachtarif in Baden-Württemberg, der zum 31. August 2003 zeitgleich mit dem Ringzug eingeführt wurde.
Nachdem es bei der Einführung des Ringzuges nicht gelang, einen einheitlichen Verkehrsverbund für sein gesamtes Bedienungsgebiet zu kreieren, tangierte das neue Zugsystem drei Verkehrsverbünde. Diese umfassten jeweils nur einen der Landkreise:
- TUTicket im Landkreis Tuttlingen
- Verkehrsverbund Rottweil im Landkreis Rottweil
- Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar im Schwarzwald-Baar-Kreis
Der 3er-Ringzugtarif ergänzt diese drei Verbundtarife und kommt bei Fahrten zwischen diesen Verbünden zur Anwendung, also immer dann, wenn mindestens eine Kreisgrenze überschritten wird. Die Regionale Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg ist somit kein eigenständiger Verkehrsverbund. Es besteht keine unabhängige Verbundgesellschaft, zuständig sind die drei Verkehrsverbünde, sondern lediglich ein Übergangstarif, der auch bei kreisübergreifenden Fahrten – trotz Überschreitung einer Verbundgrenze – die verbundtypische Buchung durchgehender Fahrkarten ermöglicht.
Für Fahrten, die aus dem Bereich der Regionalen Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg hinausführen, gilt der bwtarif. Vergünstigungen, wie die BahnCard, gelten im bwtarif, nicht aber im Binnenverkehr der RTK.
Weblinks
- Die Tarifbestimmungen des RTK-Tarifs (PDF-Datei; 4,18 MB)
- Tarifzonenplan des RTK-Tarifgebiets (PDF-Datei; 673 kB)