Reichsprokurator

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Der Reichsprokurator war ein Amt während des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheit des Kaisers. Die Verwendung des Begriffes ist erstmals im Jahr 1789 belegt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Reichsprokurator. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2005, ISBN 3-7400-1230-7 (adw.uni-heidelberg.de).