Reisendensicherungsanlage
Eine Reisendensicherungsanlage ist eine Vorrichtung, die an Zugangsstellen der Eisenbahn die Gefahren für Personen und insbesondere Reisende durch durchfahrende Züge vermindern sollen.
Speziell an den höhengleichen Gleiszugängen oder -übergängen gehören dazu Fußgängerschranken oder automatisch betriebene Türen, Tore und Schiebegatter, die eine Benutzung bei bevorstehender Zugdurchfahrt unterbinden sollen.[1][2]
Weitere Sicherungen sind auf den Bahnsteigen Farbmarkierungen und Abgrenzungsgitter sowie Blinklicht- und Durchsageanlagen, die bei Hochgeschwindigkeitsvorbeifahrten dazu auffordern, den durch den Sog gefährdeten Bahnsteigbereich zu räumen.
Erstmals kamen solche Einrichtungen in Deutschland auf 19 Bahnhöfen und Haltepunkten der 2004 in Betrieb genommenen Schnellfahrstrecke Hamburg–Berlin zum Einsatz.[3] Mit den im Abstand von 3,70 m ab Gleisachse angeordneten Sicherheitsgeländern wird der Gefahrenbereich freigehalten. Zu den weiteren Maßnahmen zählen Warnschilder, Blindenleiteinrichtungen, Schraffur sowie automatische akustische Reisendenwarnungen. Am 25. Februar 2002 erteilte das Eisenbahn-Bundesamt die Zulassung zur Durchführung der Betriebserprobung.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Beispiel Bauplan für Bahnhof Anklam, B&K-Ingenieurgesellschaft (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive) (PDF; 114 kB)
- ↑ Beispiel Bild von Gleisübergang zu Bf Mengersgereuth-Hämmern
- ↑ Meldung Schneller nach Berlin. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 6/2001, ISSN 1421-2811, S. 242 f.
- ↑ Wolfgang Feldwisch, Olaf Drescher, Christine Haag: Tempo 230 zwischen Hamburg und Berlin. In: Eisenbahntechnische Rundschau. Band 53, Nr. 12, Dezember 2004, ISSN 0013-2845, S. 821–831.