Rentenrechtliche Zeiten
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine rentenrechtliche Zeit ist ein Zeitraum im Versicherungsleben einer natürlichen Person, die sich auf die Rentenhöhe auswirkt (§ 54 SGB VI).
Es gibt verschiedene rentenrechtliche Zeiten:
- Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1 SGB VI)
- Beitragszeiten mit vollwertigen Beiträgen
- Pflichtbeitragszeiten (tatsächliche und fiktive, § 55, § 56 SGB VI)
- freiwillige Beitragszeiten
- beitragsgeminderte Zeiten
- Berücksichtigungszeiten (§ 57 SGB VI)
- Kindererziehungszeit
- Pflegeberücksichtigungszeit wegen Pflege vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995