Reparationskommission

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Die Reparationskommission, im Vertragstext Wiedergutmachungsausschuss genannt, war ein nach dem Ersten Weltkrieg mit Vertretern der Entente besetzter fünfköpfiger Ausschuss, der unter anderem die deutschen Reparationen festsetzte. Die Befugnisse der Kommission waren weitreichend: In ihrer Hand lag die Überwachung und Auslegung der Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles. Die Rechtsgrundlage der Kommission waren die Artikel 233 und 234 des Versailler Vertrags.

Zunächst wurde durch die Kommission die Gesamthöhe der Reparation beschlossen und ein Zahlungsplan aufgestellt, der ab dem 1. Mai 1921 wirksam war. Anschließend überwachte sie die Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und entschied gegebenenfalls über einen Aufschub der Reparationszahlungen.

Die Forderungen gegen Deutschland beliefen sich zunächst auf 20 Milliarden Goldmark, von Bulgarien wurden 2,25 Milliarden Goldfranken verlangt.[1]

Wegen der immer größeren wirtschaftlichen Probleme des Deutschen Reiches forderten die Alliierten auch Sachleistungen (Stahl, Holz, Kohle) ein. Am 26. Dezember 1922 stellte die Reparationskommission einstimmig fest, dass Deutschland mit den Reparationslieferungen im Rückstand war. Am 9. Januar 1923 behauptete die Reparationskommission, die Weimarer Republik halte absichtlich Lieferungen zurück. Unter anderem seien 1922 statt geforderter 13,8 Millionen Tonnen Kohle nur 11,7 Millionen und statt 200.000 Telegraphenmasten nur 65.000 geliefert worden. Dies nahm Frankreich als Anlass zum Einmarsch in das Ruhrgebiet (siehe Ruhrbesetzung).

Mit dem Inkrafttreten des Youngplans am 17. Mai 1930 stellte die Reparationskommission ihre Tätigkeit ein. Deren Agenden (sowie die des zuvor eingesetzten Reparationsagenten) übernahm die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (damals: Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich).[2]

Die Reparationskommission war gemäß Artikel 179 des Vertrags von Saint-Germain auch für die Festsetzung der Reparationen Österreichs nach dem Ersten Weltkrieg zuständig.

Den Kommissionsvorsitz führte der jeweilige Vertreter Frankreichs, weiterhin waren Großbritannien, Italien und die USA ständig vertreten. Den letzten Sitz nahm in Fragen der Seeschäden Japan, in Balkanfragen Jugoslawien, ansonsten Belgien ein.[3]

Siehe auch

Weblinks

Wikisource: Vertrag von Versailles – Quellen und Volltexte (englisch)

Einzelnachweise

  1. Gordon Martel (Hrsg.): A Companion to Europe 1900–1945. Wiley-Blackwell, 2010, ISBN 978-1-4443-3840-9.
  2. Eugen Mayer: Skizzen aus dem Leben der Weimarer Republik. Berlin 1962, S. 87 (books.google.at).
  3. Reparationskommission. In: Der Große Brockhaus. Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden. F.A. Brockhaus, Leipzig 1928 ff.