Richard Degen (Richter)

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Richard Degen (* 22. November 1872 in Bayreuth; † 20. Juni 1945 in München) war ein deutscher Jurist und Senatspräsident beim Bayerischen Obersten Landesgericht und beim Oberlandesgericht München.[1]

Leben

Richard Degen absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften und legte im Jahre 1898 das Große juristische Staatsexamen ab. Am 1. November 1900 wurde er Staatsanwalt in Fürth und wechselte am 15. Februar 1902 als Amtsrichter zum Amtsgericht München I. Zum 1. November 1904 wurde er in das Staatsministerium der Justiz berufen und am 1. Februar 1934 zum Senatspräsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts ernannt. Auf dem Weg dorthin bekleidete er beim Landgericht München I folgende Ämter

  • 1. April 1905 bis 31. Dezember 1907 zweiter Staatsanwalt
  • 1. Januar 1908 bis 31. Juli 1914 Landgerichtsrat
  • 1. August 1913 bis 31. Januar 1934 erster Staatsanwalt

Dabei wurde er nach dem Stellenplan weiterhin beim Justizministerium geführt, wo er am 22. März 1914 Regierungsrat, am 16. Mai 1918 Oberregierungsrat, am 1. Februar 1920 Ministerialrat und am 1. Dezember 1928 Ministerialdirektor wurde. Am 16. September 1926 erhielt er die Ernennung zum Generalsekretär des Justizministers. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern und war von 1879 an bis zu seiner Auflösung durch die Nationalsozialisten im Jahre 1935 das einzige oberste Landesgericht in Deutschland. Nach dem Krieg wurde es wieder errichtet, 2006 erneut aufgelöst und mit Beschluss des Bayerischen Landtags im Juli 2018 zum 15. September 2018 wieder errichtet. Degen wechselte mit der Auflösung des Gerichtes zum 1. April 1935 als Senatspräsident zum Oberlandesgericht München. Dabei behielt er die Amtsbezeichnung und das Gehalt eines Senatspräsidenten beim Obersten Landesgericht. Zum 1. Januar 1939 wurde er in den Ruhestand verabschiedet.

Sonstiges

Im progressiven Strafvollzug spielte Bayern eine Vorreiterrolle. So begrüßte Degen im Jahre 1923 den pädagogischen Ansatz, aus dem Gefängnis eine Besserungsanstalt und nicht einen Kerker zu machen; der Strafvollzug sei Erziehungsarbeit an einem besonders schwierigen Menschenmaterial.[2] 1928 bezeichnete er die Umstellung des Vergeltungsstrafvollzugs auf den Besserungs- und Erziehungsstrafvollzug als Abkehr von dem Bestreben, mit allen Mitteln und unter allen Umständen den Willen des Gefangenen zu biegen oder zu brechen.[3]

Schriften

  • Der Strafvollzug in Stufen, Verlag der hamburgischen Strafanstalten 1926
  • Strafvollzug und Gefangenenseelsorge, Bayerisches Staatsministerium der Justiz 1928

Einzelnachweise

  1. Degen in Joachim Lilla: Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945
  2. Die Bekämpfung des Verbrechers als Sicherung des Volkes; Die „Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform“ im Dritten ReichDigitalisat
  3. Felix Flechenbach/Roland Falde: Im Haus der Freudlosen s Justizopfer im Zuchthaus Ebrach, S. 135, Verlag Königshausen & Neumann 1993, ISBN 9783884798515Digitalisat