Roßbach (Niedertaufkirchen)
Roßbach Gemeinde Niedertaufkirchen Koordinaten: 48° 21′ 20″ N, 12° 34′ 59″ O
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Eingemeindung: | 1. Mai 1978 |
Postleitzahl: | 84494 |
Vorwahl: | 08635 |
Roßbach ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Niedertaufkirchen im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn.
Geografie
Das Pfarrdorf liegt in der Region Südostoberbayern im tertiären Hügelland zwischen den Talniederungen von Rott und Isen nordöstlich von Niedertaufkirchen am Roßbach.
Geschichte
Die katholische Pfarrkirche St. Ägidius stammt wohl aus dem 12. Jahrhundert.[1] Über viele Jahrhunderte bis zur Säkularisation 1802 war der bedeutendste Grundherr das Erzstift Salzburg und dessen Vogtgericht Mühldorf (Unteramt Altmühldorf, Obmannschaft Niedertaufkirchen). Roßbach gehörte gleichwohl zum Rentamt Landshut und zum Landgericht Neumarkt des Kurfürstentums Bayern. Das Schloss Hellsberg war zudem Sitz einer Hofmark.[2] Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die Gemeinde Roßbach. Sie umfasste folgende Orte:[3]
- Albing
- Bergmaier
- Eckeröd
- Eckersbach
- Feuereck
- Furth
- Ganglfing
- Giglöd
- Hellsberg
- Hinteralbing
- Hintergrub
- Jepolding
- Kager
- Kleinthalham
- Leiten
- Leoprechting
- Loh
- Maisöd
- Naglöd
- Neuburg
- Oberhausleiten
- Pirket
- Römersberg
- Schanöd
- Schwareit
- Unterhausleiten
- Zaunöd
Im Zuge der Gebietsreform in Bayern wurde am 1. Mai 1978 wurde die Gemeinde Roßbach nach Niedertaufkirchen eingegliedert.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Denkmalliste für Niedertaufkirchen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- ↑ Mühldorf am Inn: KUNST UND LANDSCHAFT - Schloss Hellsberg. Abgerufen am 7. Februar 2022.
- ↑ Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland (1970-1982). Seite 583.
- ↑ Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 583.