Rotkreuzbeauftragter

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Der Rotkreuzbeauftragte (RKB) ist der "Beauftragte für den Katastrophenschutz (K-Beauftragter)" auf Ebene der Kreisverbände im Deutschen Roten Kreuz.

Gemäß der verbandsinternen „DRK K-Vorschrift“ (Vorschrift über die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in der Bundesrepublik Deutschland bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz) aus dem Jahr 1988 war er auf Ebene des Kreisverbandes verantwortlich für den Katastrophenschutz. Der Rotkreuzbeauftragte war entsprechend nach IV A 4 der K-Vorschrift verantwortlich für die Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials und die Funktionsfähigkeit des DRK-Hilfeleistungssystems und vertrat den DRK-Kreisverband in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes gegenüber der zuständigen Behörde. Man unterschied u. a. Aufgaben im Innenverhältnis (Stabsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Funktionsträgern, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft) und im Außenverhältnis (Vertretung gegenüber der Katastrophenschutzbehörde, Mitarbeit im Stab u. a.). Bei Bedarf arbeitete er in der DRK-Leitungsgruppe mit.

Gemäß der "DRK-Krisenmanagementvorschrift (K-Vorschrift)" vom 16. Februar 2011 hat sich das Aufgabengebiet eher zu einer beratenden Funktion mit planerischem Schwerpunkt hin entwickelt. So hat der K-Beauftragte in der Regel den Vorsitz des Planungsstabes der jeweiligen DRK-Gliederung inne und übernimmt entsprechend überwiegend koordinierende, analytische und vorbereitende Aufgaben.

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