Saasen (Reiskirchen)

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Saasen
Gemeinde Reiskirchen
Koordinaten: 50° 35′ 44″ N, 8° 52′ 52″ O
Höhe: 232 (229–252) m ü. NHN
Fläche: 7,37 km²[1]
Einwohner: 1151 (31. Dez. 2019) HW+NW[1]
Bevölkerungsdichte: 156 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Postleitzahl: 35447
Vorwahl: 06401

Saasen ist ein Ortsteil der Gemeinde Reiskirchen im mittelhessischen Landkreis Gießen. Zur Ortschaft gehören die Weiler Bollnbach[2] und Veitsberg[3] sowie der Wirberg, eine ehemalige Burg.

Geographische Lage

Saasen liegt in Mittelhessen 3,4 km östlich des Reiskirchener Hauptortes zwischen den Ortsteilen Lindenstruth im Westen sowie Bollnbach und dem Grünberger Ortsteil Göbelnrod im Osten. Es befindet sich im Südteil des Naturraums Lumda-Plateau am Lahn-Zufluss Wieseck; während die Kilometrierung des Fließgewässer nahe der Nachbarortschaft Göbelnrod endet, befindet sich beim Nordrand von Saasen die gefasste Wieseckquelle.

Geschichte

Saasen Alte Schule
Saasen Evangelische Kirche

Überblick

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Dorfs erfolgte unter dem Namen Sahsun in einer Urkunde des Erzbistums Mainz und wird in die Zeit 1111–1137 datiert.[4] In erhaltenen Urkunden späterer Jahre erschien die Schreibweise des Ortsnamens wie folgt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[4] Sassen (1249), Sahsen (1251), Sasen (1279) und Sayssin.

Die Evangelische Kirche auf dem Veitsberg wurde im 13. Jahrhundert als romanische Saalkirche erbaut und diente als Send- und Pfarrkirche. In Saasen selbst existierte nur für etwa 100 Jahre eine Kapelle, die etwa 1525 errichtet und im Dreißigjährigen Krieg zerstört wurde. Die Veitsberger Mutterkirche erhielt 1751 einen neuen Ostteil und wurde 1965 durch einen südlichen Queranbau winkelförmig erweitert.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Saasen:

„Saasen (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 1 St. von Grünberg, hat 63 Häuser und 375 Einwohner, die alle evangelisch sind, und unter welchen sich 46 Bauern, 11 Handwerker und 9 Taglöhner befinden. – Die Kirche war noch 1250 eine Mutterkirche, zu welcher damals Harbach gehörte.“[5]

Zum 31. Dezember 1970 fusionierten die bis dahin selbständigen Gemeinden Reiskirchen, Hattenrod, Saasen und Winnerod im Zuge der Gebietsreform in Hessen freiwillig zur neuen Großgemeinde Reiskirchen.[6][7] Für die eingegliederten Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[8]

Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Territorien, in denen Saasen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[4][9][10]

Recht

Materielles Recht

In Saasen galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[17]

Gerichtszuordnung seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Saasen das „Amt Grünberg“ zuständig. Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Saasen zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[18] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Saasen wurde dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.[19]

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Saasen 1098 Einwohner. Darunter waren 21 (1,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 168 Einwohner unter 18 Jahren, 474 zwischen 18 und 49, 270 zwischen 50 und 64 und 240 Einwohner waren älter.[20] Die Einwohner lebten in 456 Haushalten. Davon waren 105 Singlehaushalte, 165 Paare ohne Kinder und 141 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 87 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 312 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]

Einwohnerentwicklung

Quelle: Historisches Ortslexikon[4]
• 1577: 035 Hausgesesse (mit Bollnbach?)
• 1630: 002 dreispännige, 16 zweispännige, 8 einspännige Ackerleute, 6 Einläuftige
• 1669: 147 Seelen (mit Bolnbach)
• 1742: 003 Geistliche/Beamte, 54 Untertanen, 22 junge Mannschaften, kein Beisasse/Jude
• 1791: 232 Einwohner[13]
• 1800: 253 Einwohner[21]
• 1806: 395 Einwohner, 49 Häuser[15][Anm. 1]
• 1829: 375 Einwohner, 63 Häuser[5]
• 1867: 443 Einwohner, 86 bewohnte Gebäude[22][Anm. 1]
• 1875: 518 Einwohner, 93 bewohnte Gebäude[23][Anm. 1]
Saasen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2019
Jahr  Einwohner
1791
  
232
1800
  
253
1806
  
395
1829
  
375
1834
  
495
1840
  
529
1846
  
535
1852
  
540
1858
  
559
1864
  
438
1871
  
534
1875
  
518
1885
  
429
1895
  
449
1905
  
500
1910
  
528
1925
  
543
1939
  
616
1946
  
848
1950
  
890
1956
  
889
1961
  
914
1967
  
958
1980
  
?
1990
  
?
2004
  
1.237
2011
  
1.098
2012
  
1.143
2015
  
1.142
2019
  
1.151
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[4]; nach 1980: Gemeinde Reiskirchen (HW+NW-Sitze) im Haushaltsplan Vorbericht[1]; Zensus 2011[20]

Historische Religionszugehörigkeit

• 1829: 375 evangelische (= 100 %) Einwohner[5]
• 1961: 726 evangelische (= 79,43 %), 173 katholische (= 18,93 %) Einwohner[4]

Erwerbstätigkeit

• 1961: Erwerbspersonen: 167 Land- und Forstwirtschaft, 164 Produzierendes Gewerbe, 70 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 47 Dienstleistungen und Sonstiges.[4]

Vereine

In Saasen gibt es ein reges Vereinsleben. Der größte ortsansässige Verein ist der SV 1936 Saasen.

Verkehr

Literatur

Weblinks

Commons: Saasen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. a b c Mit den Weilern Bollnbach und Veitsberg sowie dem ehemaligen Kloster Wirberg

Einzelnachweise

  1. a b c Haushaltsplan 2021. (PDF; 12 MB) In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, S. 15 (Vorbemerkungen), abgerufen im März 2022.
  2. Bollnbach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. Veitsberg, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. Februar 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. a b c d e f g Saasen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL), abgerufen im April 2020.
  5. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 249 (Online bei google books).
  6. Zusammenschluss von Gemeinden zur Gemeinde „Reiskirchen“, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 140, Punkt 166 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
  7. Der BibISBN-Eintrag [[Vorlage:BibISBN/Skriptfehler: Das Modul gab einen nil-Wert zurück. Es wird angenommen, dass eine Tabelle zum Export zurückgegeben wird.]] ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen [{{fullurl:Vorlage:bibISBN/Skriptfehler: Das Modul gab einen nil-Wert zurück. Es wird angenommen, dass eine Tabelle zum Export zurückgegeben wird.|action=edit&section=new&preload=Vorlage%3ABibISBN%2FVorlage&nosummary=1}} <span title="Vorlage:bibISBN/Skriptfehler: Das Modul gab einen nil-Wert zurück. Es wird angenommen, dass eine Tabelle zum Export zurückgegeben wird. (Seite nicht vorhanden)">neuen Eintrag] an.
  8. Hauptsatzung. (PDF; 143 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, abgerufen im August 2020.
  9. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  10. Die Zugehörigkeit des Amtes Grebenau anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  11. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 197 (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (Online bei google books).
  13. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 257 (Online in der HathiTrust digital library).
  14. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  15. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  18. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48;.
  19. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 212 (Online in der HathiTrust digital library).