Sachrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Sachrecht bezeichnet

  • das sachliche Recht (materielle Recht) im Gegensatz zum formellen Recht (Verfahrensrecht, Prozessrecht), siehe materielles Recht,
  • im internationalen Privatrecht die Gesamtheit der Sachnormen im Gegensatz zu den Kollisionsnormen, siehe Sachnorm.

__DISAMBIG__