Der Schwammerlkönig

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Schwammerlkönig)
Fernsehserie
Originaltitel Der Schwammerlkönig
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Genre Familienserie
Länge 45 Minuten
Episoden 6 in 1 Staffel
Titelmusik Mit Frau’n hob i immer Probleme
Produktions-
unternehmen
ARD
Idee Rüdiger Nüchtern
Erstausstrahlung 1988 auf Das Erste
Besetzung

Der Schwammerlkönig ist eine Fernsehserie von Rüdiger Nüchtern für den Bayerischen Rundfunk. 1988 entstanden sechs Folgen à 45 Minuten, die im Vorabendprogramm der ARD erstmals gesendet wurden.

In bester Lemke-Manier zeigen Wolfgang Fierek und Walter Sedlmayr ihr Können. Wolfgang Fierek singt den Titelsong zur Serie selbst.

Handlung

In der Serie geht es vor allem um Fritz Schwaiger, einen Sonnyboy und Frauenhelden, der nicht erwachsen werden will und deswegen immer wieder mit seinem bodenständigen Vater, der eine Champignonzucht betreibt, aneinandergerät. Ganz überraschend entschließt sich „Dädy“ Schwaiger zusammen mit seinem Freund Haller in die Südsee zu fliegen. Sie möchten ihr Leben noch einmal genießen, wie sie meinen, bevor sie die Schwammerln von unten sehen. So bekommt Fritz endlich die Gelegenheit, die väterliche Firma eigenverantwortlich zu führen und hat große Pläne mit den Schwammerln. Indem er sich mit einem italienischen Konkurrenten zusammentut, hofft er, zum Feinkostunternehmer aufzusteigen. Da er kaum einer Frau widerstehen kann, ist er immer wieder auf die Hilfe seiner Freunde Klaus und Peter Haller angewiesen, aber auch auf die der treuen Haushälterin Anni.

„Dädy“ Schwaiger, der in der Zwischenzeit ein florierendes Feriendorf in der Südsee aufgebaut hat, taucht am Ende auch wieder auf und hat bereits wieder neue Pläne, so unähnlich scheinen sich Vater und Sohn gar nicht zu sein.

Einzelne Folgen

DVD

Die Serie ist am 18. September 2008 von Euro Video auf DVD herausgegeben worden.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Schwammerlkönig (Memento vom 11. August 2014 im Internet Archive) bei film-gold.de. Abgerufen am 5. August 2014.