Schwert (Begriffsklärung)
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Ein Schwert (v. althochdt.: swerd) ist:
- eine Hieb- und Stichwaffe mit kurzem Griff und langer relativ breiter Klinge, siehe Schwert
- die Hieb- und Stichwaffe als gemeine Figur in der Heraldik, siehe Schwert (Heraldik)
- ein Würdezeichen eines Kurfürsten, siehe Kurschwert
- im Schiffbau eine Vorrichtung zur Verminderung der Abdrift bzw. zur Umsetzung der Abdrift in Vortrieb, siehe Schwert (Schiffbau)
- in der Zoologie ein schwertartiger Fortsatz an Oberkiefer oder Schwanz bestimmter Fische oder dem Schwertwal, siehe Schwert (Zoologie)
- ein Teil einer Motorsäge
- bei der Metallbearbeitung eine umgangssprachliche Bezeichnung für Schlagstempel
- eine russische Kriminal-Fernsehserie, siehe Schwert (Fernsehserie)
- eine Kurzgeschichte von Yukio Mishima, siehe Schwert (Kurzgeschichte)
Schwert ist der Familienname von:
- Pius L. Schwert (1892–1941), US-amerikanischer Politiker
- Johann Schwert (1907–2013), deutscher Maurer und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus
Siehe auch:
Wiktionary: Schwert – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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