Abschnittskontrolle

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Abschnittskontrollstrecke in Polen

Der Begriff Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung von Tempolimits im Straßenverkehr, bei dem nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemessen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke. Insbesondere in Österreich wird auch der Scheinanglizismus Section-Control verwendet (in Großbritannien heißt dieses Verfahren amtlich SPECS, Abk. für Speed Check Services, im Alltagsgebrauch average speed check genannt).

Dies geschieht mit Hilfe von zwei Überkopfkontrollpunkten, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert. Die Identifizierung der Fahrzeuge erfolgt anhand des Kfz-Kennzeichens mittels automatischer Nummernschilderkennung. Aus dem Zeitabstand zwischen den beiden Kontrollpunkten wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, erfolgt eine automatische Weiterleitung der ermittelten Daten an die Exekutive.

Da alle Fahrstreifen inklusive des Pannenstreifens überwacht werden, sind Streifenwechsel irrelevant. Das System unterscheidet zwischen PKW, LKW und PKW mit Anhänger und kann somit unterschiedliche erlaubte Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigen.

Österreich

Geschichte

Das Hinweisschild am Anfang einer Abschnittskontrollstrecke

Seit dem 1. September 2003 ist ein solches System auf der österreichischen Donauuferautobahn (A 22) in Wien im Einsatz. Im Februar 2005 meldete der Kurier, dass sich die Abschnittskontrollen in diesem Bereich durch die Strafen bereits selbst finanziert haben. 2012 sah der Betreiber der Abschnittskontrollen, die ASFINAG, den Erfolg dadurch bestätigt, dass seit dem Installieren der Anlage die Zahl der Unfälle und Unfallverletzten um 50 bzw. 60 Prozent abgenommen hat, sowie kein tödlicher Unfall mehr in diesem Bereich geschehen ist.[1]

Auf dem Streckenabschnitt am Wechselabschnitt der Südautobahn (A2) gilt bei Regen und Schnee in Richtung Wien eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und die dort installierte Anlage kann auch die Wetterverhältnisse überwachen sowie selbsttätig darauf reagieren.

Im Februar 2005 wurde auf der Westautobahn (A1) zwischen Haid und Sattledt in einem 18 km langen Baustellenabschnitt erstmals temporär eine mobile Abschnittskontrolle installiert, die seitdem bei anderen Baustellen eingesetzt wird.

Am 10. Oktober 2011 wurde am Plabutschtunnel bei Graz an der Pyhrn Autobahn A9 eine Abschnittskontrolle installiert, bei der mithilfe von Frontfotos auch ausländische Kraftfahrer erfasst werden.[2]

Seit Ende Juni 2012 wird erstmals auf einer Landesstraße die Section Control eingesetzt, und zwar im Bereich des Gföhler Bergs der Kremser Straße (B 37).[3][4]

Section-Control auf der B 37 bei Gföhl

Probleme

Anfangs gab es noch rechtliche Probleme bei den Anzeigen zwischen ASFINAG und Polizei, da die genauen Zeitpunkte der angeordneten Tempoänderung nicht genau dokumentiert waren und es deshalb zu Einsprüchen kam. Diese wurden aber nach Klärung zugestellt und waren damit rechtswirksam.

Verwirrung herrschte anfangs auch bei vielen Autofahrern, weil sie die Mautportale der LKW-Maut für Messstellen der Abschnittskontrolle hielten.

VfGH-Erkenntnis

Nach einer Beschwerde eines Wiener Bürgers wegen Bedenken aus Datenschutzgründen beim Verfassungsgerichtshof stellte das Höchstgericht am 15. Juni 2007 in einem Erkenntnis die Unzulässigkeit der bis dato durchgeführten Überwachung fest. Der Verfassungsgerichtshof wertete die elektronische Geschwindigkeitsmessung auch jener Autofahrer, die nicht zu schnell unterwegs sind, als rechtswidrig, da es dafür keine ausreichende Grundlage durch Verordnungen oder Gesetze gibt.[5][6] Dies wurde aber inzwischen durch entsprechende Verordnungen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie behoben (BGBl. II Nr. 168/2007, 169/2007 und 176/2007), die Abschnittskontrollen werden seither wieder eingesetzt.

Standorte

Land Straße Bezeichnung Abschnitt Geschwindigkeit Fahrt-

richtung

Verordnung Anmerkung
Niederösterreich A 2 Süd Autobahn Wechselabschnitt 2015 km 73,0 – 67,0 Wien BGBl. II Nr. 307/2015
Kärnten A 2 Süd Autobahn Ehrentalerbergtunnel 2013 km 317,1 – 320,6 100 km/h beide BGBl. II Nr. 339/2013
Oberösterreich A 7 Mühlkreis Autobahn Hummelhof 2014 km 4,5 – 7,0 60–80 km/h beide BGBl. II Nr. 287/2014 inklusive Rampen der Anschlussstellen
Steiermark A 9 Pyhrn Autobahn Plabutschtunnel km 174,6 – 184,9 100 km/h beide BGBl. II Nr. 321/2011
Wien A 22 Donauufer Autobahn Kaisermühlentunnel km 1,4 – 3,7 80 km/h beide BGBl. II Nr. 168/2007
Salzburg B 311 Pinzgauer Straße Schönbergtunnel km 12,3 – 15,2 80 km/h beide
Salzburg B 311 Pinzgauer Straße Schmittentunnel km 44,5 – 49,7 80 km/h beide
Niederösterreich B 37 Kremser Straße Gföhler Berg km 13,0 – 17,5 100 km/h beide erste Anlage auf einer Landesstraße
Tirol / Vorarlberg S 16 Arlberg Schnellstraße Arlbergtunnel km 23,8 – 34,1 80 km/h beide Wurde aufgrund von gefährlichen Überholmanövern eingeführt.

Des Weiteren sind bei Baustellen auf Autobahnen und Schnellstraßen 14 mobile Anlagen im Einsatz.[7]

Deutschland

In Deutschland wurde das Thema Abschnittskontrolle erstmals Ende Januar 2009 auf dem Verkehrssicherheitstag in Goslar diskutiert. In Stuttgart soll unter der grün-roten Landesregierung ein Pilot-Versuch gestartet werden.[8][9][10]

Ende 2018 ist eine Abschnittskontroll-Anlage auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen und mit dreijähriger Verspätung in Betrieb gegangen. Die Einfahrtskamera zu Beginn der Messstrecke erfasst das Kennzeichen und das System speichert weitere fahrzeugbezogene Daten wie Fahrtrichtung, Ort und Zeit. Mithilfe der Ausfahrtskamera wird ermittelt, ob der Fahrer die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat oder nicht. Ermittelt das System eine Geschwindigkeitsübertretung, erfasst eine dritte Kamera den Fahrzeugführer, um ein Bußgeld verhängen zu können. Lag kein Verstoß vor, werden die Daten „spurenlos“ gelöscht.[11]

Nach einer Testphase war die Anlage vom 14. Januar 2019 bis zum 12. März 2019 im Regelbetrieb und Bußgelder wurden verhängt.[12][13] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen forderte bereits kurz nach Beginn des Regelbetriebes im Februar 2019, den Pilotbetrieb der Abschnittskontrolle sofort zu beenden. Als Grund nennt sie Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kennzeichenlesegerät, das auch sogenannte „Nichttreffer“ auswertet. Das Gericht hatte entschieden, dass die ausnahmslose Erfassung aller Autokennzeichen eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellt.[11]

Am 12. März 2019 entschied das Verwaltungsgericht Hannover zunächst, dass die zeitweilige Aufzeichnung der Kennzeichen bis zur zweiten Kamera zum Zeitpunkt der Entscheidung gesetzlich nicht geregelt und daher nicht zulässig war. Nach dem Verwaltungsgericht stellt die Erfassung aller Autokennzeichen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar. Dieser bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche gesetzliche Grundlage gab es zur Zeit der Gerichtsentscheidung aber weder im niedersächsischen Landesrecht noch im Bundesrecht. Dies zeigte sich insbesondere daran, dass der Niedersächsische Landtag zur Zeit der Gerichtsentscheidung über eine Änderung des Landespolizeigesetzes beriet, die erst die Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle schaffen sollte. Die Anlage musste deswegen sofort abgeschaltet werden.[14][15] Der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Hannover war eröffnet, weil der Kläger wollte, dass die Abschnittskontrolle aufgehoben wird.[14] Dies ist eine Klage auf eine Vornahme einer Leistung durch die Verwaltung.

Nachdem es bereits am 4. Juli 2019 erlaubt hatte, die Abschnittskontrolle bis zur Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wiederaufzunehmen – die Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz war zwischenzeitlich geschaffen worden –,[16] hob das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 13. November 2019 mit einem Berufungsurteil das Verbot aus der ersten Instanz auf. Auch dieses endgültige Urteil wurde mit der geänderten Gesetzeslage begründet. Die Landesregierung kündigte daraufhin die Aktivierung der Anlage für den Folgetag an. Damit eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung der Wirkung dieser Pilotanlage auf die Verkehrssicherheit möglich ist, soll sie möglichst für zwölf Monate ununterbrochen in Betrieb bleiben.[17]

Insgesamt wurden in der Testphase von November 2019 bis Ende November 2020 mehr als 1750 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, rund 85 Prozent davon mit Bußgeldern für maximal 20 km/h Überschreitung.[18] Im Ergebnis will das Land Niedersachsen laut Aussage von Innenminister Boris Pistorius nun prüfen, ob das System an weiteren Strecken eingesetzt werden kann.[18]

Schweiz

In der Schweiz wurde die erste Abschnittkontrolle im Januar 2011 nach einer 3-monatigen Testphase auf der A2 im Arisdorftunnel auf einer rund 1,5 Kilometer langen Strecke im Kanton Basel-Landschaft in Betrieb genommen.[19]

Großbritannien

In Großbritannien werden viele Geschwindigkeitsmessungen auch über eine Abschnittskontrolle, dort SPECS genannt, bewerkstelligt. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird allerdings auf die Geschwindigkeitsmessung durch normale Straßenbeschilderung hingewiesen.

Die SPECS-Kameras sind fast alle bekannt, werden auch auf offiziellen Webseiten genannt und auf Karten genau aufgezeigt. Meistens stehen die Kameras in der Mitte der Straße auf Verkehrsinseln und werden von einem blau lackierten Mast über den jeweiligen Fahrspuren gehalten. Die Kameras selbst sind gelb lackiert und haben rechts und links Infrarotemitter. Nur sehr selten sind die Kameras nicht gelb lackiert.[20][21]

Italien

Das in Italien verwendete System wird „Safety Tutor“ oder kurz „Tutor“ genannt und ist in seiner Funktion dem österreichischen System sehr ähnlich. Hinweisschilder kennzeichnen die überwachten Abschnitte.[22]

Niederlande

Auch in den Niederlanden wird eine Art Abschnittskontrolle betrieben, die Trajectcontrole (Streckenkontrolle). Sie fotografiert jedes Fahrzeug mit einem Infrarotblitz von hinten. Angebracht sind die Fotoeinheiten auf der Rückseite beleuchteter Tempolimitanzeigen.

Trajectcontroles stehen auf der A12 bei Arnheim (zwischen Velperbroek und Kreuz Waterberg, beide Richtungen, 100 km/h), auf der A12 bei Utrecht (beide Richtungen, 100 km/h, Nebenfahrbahnen 80 km/h), auf der A12 Utrecht Richtung Den Haag (120 km/h, nur in Richtung Den Haag/Rotterdam), auf der A4 zwischen Hoofddorp und Nieuw Vennep (130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr), auf der A4 in beiden Richtungen zwischen Zoeterwoude und Leidschendam (130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr) und der A10 West bei Ring Amsterdam (100 km/h), auf der A20 Rotterdam zwischen Terbregseplein und Kleinpolderplein (80–100 km/h), auf der N919 bei Veenhuizen (80 km/h) und auf der Zeelandbrug (80 km/h).[23]

Polen

In Polen befinden sich insgesamt 30 Abschnittskontrollen auf Autobahnen oder anderen Straßen. Das System kommt auch im innerstädtischen Verkehr zum Einsatz, wo es Blitzer ersetzen soll.

Dazu wurde im Juni 2011 eine Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Straßenverkehr im Ministerium für Infrastruktur vorgestellt und am 1. Juli beschlossen. Die Verordnung erlaubt das Aufstellen zweier Überkopfkontrollpunkte, die mit Kameras ausgestattet sind und das Fahrzeug fotografieren sowie die Messung der durchschnittlichen Geschwindigkeit. Die Lokalisierung dieser Kontrollpunkte soll durch eine vorangegangene Analyse der Sicherheit auf diesem Abschnitt beschlossen werden. Zusätzlich werden die Merkmale der Straße, das durchschnittliche Verkehrsaufkommen, Sichtverhältnisse auf der Straße und das Vorhandensein von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Gebetsstätten berücksichtigt werden. Zusätzlich wurde festgelegt, dass der zu kontrollierende Straßenabschnitt eine Länge ab 10 km innerhalb und bis zu 20 km außerhalb geschlossener Ortschaften haben muss. Fahrzeuge werden nicht automatisch registriert, wenn die Grenzwerte mit bis zu 10 km/h überschritten werden.[24][25][26][27]

Vom 22. bis zum 30. Juni wurde das System der Abschnittskontrolle erstmals auf der Autobahn A1 auf dem 16 km langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Swarożyn und Pelplin getestet. Dieses Teilstück hat eine erhöhte Unfallrate vorzuweisen. Die entsprechenden Stellen mit den Überkopfkontrollpunkten wurden mit Schildern gekennzeichnet.[28] Es wurden insgesamt 28 Fahrer registriert, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 200 km/h gefahren waren.[29]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Section-Control – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. presse.com: Zehn Jahre Section Control: Kein tödlicher Unfall. 24. Mai 2012
  2. Plabutschtunnel: Bei 103 km/h schlägt die Section Control an. Kleine Zeitung, 7. Oktober 2011, archiviert vom Original am 5. November 2011; abgerufen am 21. Januar 2019.
  3. Kurier: Tempobremse: "Section Control bringt Sicherheit", 31. Mai 2012
  4. OTS: Section Control „Gföhler Berg“ geht in Betrieb. 28. Juni 2012
  5. orf.at: Unverzügliches Aus für Section-Control. 15. Juni 2007
  6. G 147,148/06 (PDF; 51 kB) Abgerufen am 4. Juli 2010.
  7. Section Control Anlagen. Abgerufen am 20. März 2018 (deutsch).
  8. Geschwindigkeitskontrollen – Land denkt über neue Technik nach. In: stuttgarter-zeitung.de. 5. August 2011, abgerufen am 18. Oktober 2013.
  9. spd-bw.de: ACE und SPD fordern Pilotversuch der Section Control
  10. Innenministerium Baden-Württemberg: „Section Control“ für Tempolimits diskutieren.
  11. a b Landesbeauftragte fordert: Pilotbetrieb von Section Control sofort beenden | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. Abgerufen am 10. Februar 2019.
  12. Section Control an der B6 geht in Betrieb. Abgerufen am 19. Dezember 2018.
  13. Klaus Wieschemeyer: Deutschlands erste Abschnittskontrolle wird scharf geschaltet. 11. Januar 2019 (noz.de [abgerufen am 17. Januar 2019]).
  14. a b Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ – 7. Kammer gibt Eilantrag und Klage statt | Verwaltungsgericht Hannover. Abgerufen am 12. März 2019.
  15. Section Control in Laatzen – Gericht in Hannover stoppt bundesweit erstes Streckenradar. In: Rheinische Post. 12. März 2019 (rp-online.de [abgerufen am 12. März 2019]).
  16. Streckenradar kann wieder in Betrieb gehen
  17. Deutschlands erstes Streckenradar bei Hannover ist doch rechtmäßig. In: Rheinische Post. 13. November 2019, abgerufen am 14. November 2019.
  18. a b Thomas Strünkelnberg: Streckenradar „Section Control“: Niedersachsen prüft Ausbau. In: heise.de, 10. Dezember 2020.
  19. Bericht von 20-Minuten-Online
  20. SpeedCamerasUK.com: SPECS speed cameras explained, UK SPECS traffic cameras. Speedcamerasuk.com. Abgerufen am 4. Juli 2010.
  21. SpeedCamerasUK: SPECS speed cameras locations around Great Britain. Speedcamerasuk.com. Abgerufen am 4. Juli 2010.
  22. Il tutor. In: autostrade.it (italienisch; mit Auflistung aller überwachten Streckenabschnitte), abgerufen am 24. Oktober 2019.
  23. dpa und lod: Drosselung der bisher 130 km/h: Niederlande beginnen mit neuem Tempolimit auf Autobahnen | svz.de. Abgerufen am 10. Dezember 2020.
  24. [1] (polnisch)
  25. Bramki pomiaru prędkości kontra polskie drogi – będzie jak zwykle. (polnisch)
  26. Odcinkowy pomiar prędkości na A1. (polnisch)
  27. A1: ruszył odcinkowy pomiar prędkości. (polnisch)
  28. Pomorze: Monitoring na autostradzie A1. (polnisch)
  29. Odcinkowy pomiar prędkości na A1 działał tydzień. (polnisch)