Sekundärbahn
Unter einer Sekundärbahn oder Lokalbahn, ursprünglich Secundärbahn beziehungsweise Localbahn geschrieben, versteht man eine in erster Linie dem Nahverkehr dienende Bahnlinie zur Verkehrsanbindung des ländlichen Raumes. Lokalbahnen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts, also vor Verbreitung des Automobils. Da der Bahnbau und die entsprechende Gesetzgebung für den Betrieb im 19. Jahrhundert noch Länderhoheit waren und es sich hier um historische Begriffe handelt, gab es im deutschsprachigen Raum verschiedene Verwendungen der Begriffe. So waren in Preußen Sekundärbahnen allgemeine Nebenbahnen. Für einen vereinfachten Betrieb wurde später das Kleinbahngesetz geschaffen. Dieses betraf aber vor allem private Gesellschaften. In Sachsen bezeichnete man als Sekundärbahnen dagegen (staatliche) Nebenbahnen untergeordneter Bedeutung. Die Lokalbahnen in Bayern waren offiziell neugeschaffene staatliche oder private Strecken, die nach den Grundsätzen analog dem preußischen Kleinbahngesetz betrieben wurden. Da diese weit verbreitet waren, bürgerte sich dort in der Bevölkerung der Begriff Lokalbahn als Synonym für Nebenbahn ein.
Entwicklung
Weil der Bau und Betrieb der Hauptbahnen nicht immer durch die Erträge gedeckt wurden, begann man nach Vereinfachungen zu suchen. Bereits 1865 hatte die Techniker-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen Grundsätze für sekundäre Bahnen aufgestellt. Diese wurden 1878 mit der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung in rechtliche Grundsätze umgesetzt. Die mit diesen darin geregelten Erleichterungen geschaffenen Strecken wurden bei der Sächsischen Staatseisenbahn Sekundärbahnen genannt. 26 Strecken mit einer Gesamtlänge von 453 Kilometern wurden ab sofort als Sekundärbahnen betrieben. 1879 ging mit der Leipziger Vorortstrecke Plagwitz–Lindenau–Gaschwitz die erste neugebaute sächsische Sekundärbahn in Betrieb. Da auch die Sekundärbahnen nicht in jedem Fall die gewünschten Einsparungen erbrachten, begann man 1881 mit dem Bau der ersten sächsischen Schmalspurbahn, zumal die schmale Spur noch weiteres Sparpotential hat. Auch wenn für sie anfangs allgemein ein Sekundärbahnbetrieb vorgesehen war, musste man doch auf vielen Strecken schon bald hinsichtlich Fahrzeugpark und Betriebsführung deutlich davon abweichen.
Mit vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierung, Bau und Betrieb regelten, wurden ab Ende des 19. Jahrhunderts in mehreren europäischen Staaten die Grundlagen für die Erschließung der Fläche durch kostengünstige Schienennetze geschaffen. In Österreich-Ungarn war dieses das ursprünglich zeitlich beschränkte Lokalbahngesetz für die österreichische Hälfte der Doppelmonarchie vom 25. Mai 1880, welches mehrmals verlängert wurde. Darüber hinaus wurde den Kronländern gestattet, eigene Landesbahn-Organisationen zu schaffen, wie etwa die Niederösterreichischen Landesbahnen und die heute noch existierenden Steiermärkischen Landesbahnen. Im Vereinigten Königreich wurde 1896 mit dem Light Railways Act ein Gesetz verabschiedet, das den Bau und Betrieb von Bahnen vereinfachter Bauart regelte.
Charakteristika
Typischerweise beginnt die Sekundärbahnstrecke an einem Bahnhof der Hauptbahn und führt als Nebenbahn zum nächstgrößeren Ort. Im Flächenland Bayern wurden beispielsweise viele Marktflecken und Städte durch Lokalbahnen in Form von Stichbahnen an das Eisenbahnnetz angebunden. Dieses ist aber ein Hauptgrund dafür, weshalb die ehemaligen Lokalbahnen heute weitgehend aus den Streckenkarten wieder verschwunden sind. Eine Ortschaft musste froh sein, wenn sie überhaupt einen Bahnanschluss erhalten hatte; einigen bayerischen Städten ist dieses nie gelungen. Ein durchgehendes Nebenbahnnetz hätte dagegen Konkurrenz für die eigenen Hauptstrecken bedeutet und dieses wollte man unbedingt vermeiden. Damals konnte man es sich noch erlauben, dass sich die Kunden nach dem Angebot des Unternehmens richteten, in dem man ihnen auch große Umwege zumutete und sich diese auch gut bezahlen ließ, denn es gab kaum Alternativen.
Entsprechend der Sekundärbahnordnung und vergleichbaren Vorschriften wurden zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit folgende Vereinfachungen gegenüber den Hauptbahnen zugelassen:
- niedrigere Achslasten, schmalere Spurweiten und niedrigere Geschwindigkeiten
- reduzierte Vorschriften, vereinfachtes Signalwesen
- gemischter Verkehr (Personen- und Güterwagen in einem Zug)
Der zunehmende Omnibus- und Autoverkehr führte ab den 1950er Jahren zur Einstellung von Nebenbahnen, darunter zahlreiche der als Lokalbahnen errichteten Trassen. Einige Strecken werden heute als Museumsbahnen weitergeführt. Mitunter wurden aber auch Strecken, die heute noch die Bezeichnung „Lokalbahn“ tragen, zu modernen Verkehrsträgern und Nahverkehrsverbindungen ausgebaut. Beispiele sind die Lokalbahn Wien–Baden, die Salzburger Lokalbahn oder die Linzer Lokalbahn.
Siehe auch
- Lokalbahn Aktien-Gesellschaft (1887–1938)
- Augsburger Localbahn (seit 1889)
Literatur
- Walter Ledig, Ferdinand Ulbricht: Die Sekundär-Eisenbahnen des Königreichs Sachsen, Berlin 1887 (Digitalisat).
- Th. Sorge: Die Secundärbahnen in ihrer Bedeutung und Anwendung für das Königreich Sachsen, Dresden 1875 (Digitalisat).
- Wolf L. Temming: Nebenbahnen: eine Epoche deutscher Eisenbahngeschichte, Transpress, Berlin 1993.
- Horst Weigelt: Bayerische Eisenbahnen: Vom Saumpfad zum Intercity. Motorbuch Stuttgart, 1A 182 ISBN 3-87943-899-4, S. 215ff.