Selbstverzollung
Die Selbstverzollung ist ein Vorgang, bei der Postsendungen, die von außerhalb der Europäischen Union in die EU geliefert werden, vom Empfänger selbst verzollt werden.
Dabei erhält die Sendung bei der Zollkontrolle an der Grenze (beispielsweise am Hafen oder Flughafen) einen entsprechenden Stempel oder Aufkleber. Der Lieferdienst darf diese Sendung nicht an den Empfänger ausliefern, sondern muss sie der zuständigen Zollstelle übergeben und den Empfänger darüber benachrichtigen. Dieser kann seine Sendung dann nach Entrichtung des Einfuhrzolls in der Zollstelle abholen.
Dabei sind Angaben über Wert und Art des Inhalts zu machen und die Einfuhrabgaben (der Zoll zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer) sind bar gegen Quittung der Zahlstelle zu entrichten. Je nach Warenart existieren jedoch unterschiedliche Freigrenzen, bis zu denen kein Zoll erhoben wird. Es kann nötig sein, trotz Postgeheimnis die Sendung in Anwesenheit des Zollbeamten zu öffnen, damit der Inhalt überprüft werden kann (Zollkontrolle).
In Deutschland entstehen gemäß Zollkostenverordnung bei der Aufbewahrung grundsätzlich Lagergebühren in Höhe von 0,50 € pro Kalendertag. Bei einem Betrag unter 5 € (entspricht 10 Lagertage) wird von der Erhebung allerdings abgesehen. Wird die Sendung innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt bzw. verweigert der Empfänger die Verzollung oder ist der Empfänger nicht zu ermitteln, wird der Zoll die Sendung zurück an den Absender schicken. Falls kein Absender angegeben ist geht sie in die Verwertung über (Zollauktion).