Sonderposten (Handel)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Im Handel werden Waren als Sonderposten bezeichnet, die aufgrund bestimmter Eigenschaften zu Sonderkonditionen verkauft werden.
Gründe dafür können sein:[1]
- Warenretouren: Stornierte Bestellungen, die nach bestimmten Vorgaben produziert und zurückgegeben wurden
- Geschäftsauflösungen und Insolvenzen: Waren, die sich noch im Lager des Unternehmens befinden
- Produktions- oder Lagerüberhänge: Mit zu hoher Stückzahl produzierte Waren
- Fehlproduktionen: Waren, die nicht nach den Vorgaben des Auftraggebers produziert wurden
- Posten mit Verpackungsschäden
- B-Ware: Artikel zweiter Wahl
Sonderposten sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen. In der Regel werden sie an Sonderpostenhändler abgegeben, die sie zumeist online weiterverkaufen oder ins Ausland vertreiben.