Sonderposten (Handel)

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Im Handel werden Waren als Sonderposten bezeichnet, die aufgrund bestimmter Eigenschaften zu Sonderkonditionen verkauft werden.

Gründe dafür können sein:[1]

  • Warenretouren: Stornierte Bestellungen, die nach bestimmten Vorgaben produziert und zurückgegeben wurden
  • Geschäftsauflösungen und Insolvenzen: Waren, die sich noch im Lager des Unternehmens befinden
  • Produktions- oder Lagerüberhänge: Mit zu hoher Stückzahl produzierte Waren
  • Fehlproduktionen: Waren, die nicht nach den Vorgaben des Auftraggebers produziert wurden
  • Posten mit Verpackungsschäden
  • B-Ware: Artikel zweiter Wahl

Sonderposten sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen. In der Regel werden sie an Sonderpostenhändler abgegeben, die sie zumeist online weiterverkaufen oder ins Ausland vertreiben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Artikel B-Ware; abgerufen am 24. Oktober 2014