Sozialkosten
Sozialkosten (Sozialaufwand) sind ein Teil der Arbeitskosten bzw. der Personalkosten eines Unternehmens. Sie stellen alle Kosten dar, die aus sozialen Gründen entstehen. Sie fallen über die Löhne und Gehälter hinaus an. Dabei sind zu unterscheiden:
• Gesetzliche Sozialkosten, wie beispielsweise Arbeitgeberanteile an den gesetzlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung).
• Freiwillige Sozialleistungen, z. B. auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen als primäre Sozialkosten (freiwillige Pensionszusagen, Fahrtenbeihilfen, Verpflegung, Kuren, Jubilären, Urlaub, Einstieg in 13. Monatsgehalt) bzw. als sekundäre Sozialkosten, wie Leistungen für Kindergärten, Sportanlagen, Büchereien, Kantinen, Werkszeitungen.
Siehe auch
Literatur
- G. Fandel u. a.: Kostenrechnung. 3. Auflage. Berlin u. a. 2008.
- K. Olfert: Kostenrechnung. 16. Auflage. Herne 2010.
- F. Kalenberg: Kostenrechnung. 2. Auflage. München 2008.