Sprachalarmanlage
Eine Sprachalarmanlage (SAA) dient im Brandfall zur Sprachalarmierung mit Durchsagen über Lautsprecher. Sie dient zur akustischen Information über einen anstehenden Alarm, nicht zur Detektion von Alarmbedingungen oder zur Meldung eines Alarms.
Einsatzgebiet
Eine Sprachalarmanlage kann in Gebäuden für Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen, einen Bereich schnell und geordnet zu räumen.
Eine Sprachalarmierung in der Sprachalarmanlage kann entweder manuell oder automatisch durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst werden.
Wird ein Brand durch eine entsprechende Sensorik detektiert und über eine Brandmeldeanlage gemeldet, können mithilfe einer Sprachalarmanlage gezielte Informationen, wie zum Beispiel Verhaltensanweisungen, durch Sprache an die betroffenen Personen oder Gruppen weitergegeben werden, um somit die Wahrnehmungszeit zu verkürzen und gleichzeitig die Gefahr einer Panik abzuwenden und eine geordnete Evakuierung zu gewährleisten.
Vorteile
- Reduzierung der Reaktionszeit für gefährdete Personen
- Durchsage eindeutiger Anweisung der nächsten Handlungsschritte und zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen
- Notfalldurchsagen können mehrsprachig erfolgen
- Fehl- bzw. Falschalarme können gezielt widerrufen werden, um den Normalzustand wiederherzustellen
Akustische Signalgeber wie Hupen oder Sirenen erzeugen zwar Aufmerksamkeit, können aber keine gezielten Informationen weitergeben. Daher kann es passieren, dass sie nicht beachtet oder falsch gedeutet werden.[1]
Normen
Ist eine Sprachalarmanlage vorgesehen, unterliegt sie ähnlichen sicherheitstechnischen Anforderungen wie eine Brandmeldeanlage.
Folgende europäische Normen betreffen Komponenten für Sprachalarmanlagen:
- EN 54-16 als Produktnorm für Sprachalarmzentralen
- EN 54-24 als Produktnorm für Lautsprecher
In Deutschland gelten folgende Normen für Sprachalarmanlagen:
- DIN VDE 0833-4 für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Sprachalarmanlagen
- DIN 14675 für den fachgerechten Aufbau und Betrieb von Sprachalarmanlagen[2]
Phasen gemäß DIN 14675
Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Sprachalarmanlage in Phasen. Die Fachfirma für Sprachalarmanlagen (Ingenieurbüro/Fachplaner oder Facherrichter), die sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt werden soll. In den technischen Anschlussbedingungen wird häufig eine Zertifizierung vom Planer und Errichter gefordert.
Phase1 | Phasenname |
---|---|
6.1 | Planung |
6.2 | Projektierung |
7 | Montage |
8 | Inbetriebsetzung |
9 | Abnahme |
11 | Instandhaltung |
Als Facherrichter wird meistens eine Zertifizierung nach allen Phasen angestrebt, als Fachplaner ist nur eine Zertifizierung nach den Phasen 6.1 und 6.2 sinnvoll. Um als Planer die herstellerneutrale Planung (Erstellung der Ausschreibung) sowie die Baubegleitung und die Planung im Bestand (z. B. bei Großkunden die Erweiterung oder der Umbau) als nicht herstellerneutrale Planung anbieten zu können, ist eine Zertifizierung gemäß DIN 14675 nach den Phasen 6.1 und 6.2 zwingend erforderlich.
Anforderungen an die Sprachqualität
Brandfalldurchsagen müssen kurz, klar und verständlich sein. Daher ist die Sprachverständlichkeit eine komplexe Anforderung an eine SAA. Auch müssen mehrsprachige Durchsagen berücksichtigt werden. Beim heutigen Baustil (z. B. Glas, Stahl, Beton, glatten Flächen) liegen sehr häufig ungünstige raumakustische Bedingungen vor. Hier sind geeignete Messungen zwingend erforderlich. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:
- Störgeräuschpegel im Alarmierungsfall (z. B. Menschenmenge)
- Direktschallpegel, der durch die SAA selbst erzeugt werden kann
- Nachhallpegel des Alarmierungsbereiches (Nachhallzeit und Raumvolumen)
- Einstellungen der Anlage selbst