Stärkephosphate

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Stärkephosphate sind Derivate der Stärke, die zu den Stärkeestern gehören. Diese modifizierten Stärken zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Monostärkephosphat trägt dabei in der Europäischen Union die Kennzeichnung E 1410[1] und Distärkephosphat die Bezeichnung E 1412[2].

Herstellung

Stärkephosphat wird durch Umsetzen von Stärke mit Mononatriumorthophosphat oder Dinatriumorthophosphat in einer polymeranalogen Reaktion hergestellt.[3] Da bei dieser Reaktion nicht alle Hydroxygruppen reagieren, entstehen Gemische mit unterschiedlich hohem Substitutionsgrad. Auch der Substitutionsgrad der einzelnen Stärkebausteine innerhalb eines Polymers kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Stärkephosphat V1.svg

Eigenschaften

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke

Stärkephosphate binden Wasser erst bei hohen Temperaturen, bilden dann jedoch einen stabilen und klaren Kleister. Dieser Kleister hält mechanischer Belastung und Einwirkungen von Säuren und hohen Temperaturen stand. Es handelt sich hierbei um einen geschmacksneutralen Zusatzstoff.[4][5][6]

Verwendung

Stärkephosphate werden als Verdickungsmittel, Stabilisator und Trägerstoff eingesetzt. Sie kommen vor allem bei der Produktion von Fertig- und Tiefkühlprodukten, sowie bei der Herstellung von Backwaren, Backfüllungen und Desserts zum Einsatz. Auch bei der Zubereitung von Dressings und Saucen finden sie Anwendung. Dabei werden Stärkephosphate häufig nur als modifizierte oder chemisch modifizierte Stärke deklariert.[4][5]

Präzise Inhaltsstoffangabe von E 1412

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. Die Verwendung von Mono- und Distärkephosphat ist weiterhin zugelassen.[9]

Präzise Inhaltsstoffangabe von E 1412

Gesundheitliche Risiken

Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis, da Stärkephosphate für alle zur Verwendung von Zusatzstoffen vorgesehenen Lebensmittel zugelassen sind. In Säuglings- und Kleinkindnahrung gibt es jedoch eine Höchstmengenbeschränkung von höchstens 50 Gramm Monostärkephosphat pro Kilogramm Lebensmittel.[4][5]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 1410: Monostarch phosphate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 23. April 2022.
  2. Eintrag zu E 1412: Distarch phosphate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 23. April 2022.
  3. Eintrag zu Stärkephosphate. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 18. März 2016.
  4. a b c Eintrag zu Monostärkephosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 25. April 2022.
  5. a b c Eintrag zu Distärkephosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 25. April 2022.
  6. Eintrag zu Monostärkephosphat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 25. April 2022.
  7. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  8. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  9. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG