Störausstrahlung

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Die elektromagnetische Störausstrahlung (auch: Störaussendung) bezeichnet die unerwünschte Eigenschaft eines elektrischen oder elektronischen Gerätes, als elektromagnetische Störquelle zu arbeiten und dadurch andere Geräte zu stören. Die zulässige Störaussendung wird innerhalb der EU durch die Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit) geregelt, die auf entsprechende Normen verweist. Diese Normen enthalten die Grenzwerte für bestimmte Hochfrequenzbereiche, Gerätekategorien und Umgebungen, innerhalb derer die Störfestigkeit gewährleistet sein soll. Für Luftfahrtgeräte gelten davon abweichende Standards, üblicherweise wird die Norm DO-160, section 21, der RTCA als Basis genommen. Das europäische Dokument EUROCAE ED-14 ist wortgleich mit der DO-160.

Die Störaussendungen werden meist durch entsprechende Grenzwerte begrenzt. Im theoretischen Idealfall wäre die zu messende Störgröße gleich Null. In der Praxis ist heute bei den meisten Geräten eine Funkentstörung erforderlich.

Unterschieden wird das Störsignal in die leitungsgebundene Störaussendung ('Funkstörspannung') und die feldgebundene Störaussendung ('Funkstörstrahlung').

Die englische Bezeichnung für Störaussendung lautet Electromagnetic Interference (EMI).

Beispiel

Beispieldiagram eines elektromagnetischen Interferenztests (Beschreibung nebenstehend).

Im Bild ist ein Beispiel einer EMV-Messung der Störausstrahlung in einem Frequenzmessbereich von 150 kHz bis 108 MHz zu sehen. Um externe Beeinflussungen zu vermeiden, muss die EMV-Prüfung in einer Schirmkammer vorgenommen werden. Alle gemessenen Werte der blauen Kurve liegen unterhalb der maximal zulässigen Grenzwerte der roten Treppenkurve. Die Prüfung gilt somit als bestanden.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Durcansky: EMV-gerechtes Gerätedesign. Franzis Verlag GmbH, Poing 1995, ISBN 3-7723-5386-X.