Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst (öD), umgangssprachlich auch Staatsdienst, ist das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie Richtern, Soldaten und Rechtsreferendaren), wie auch privatrechtlich angestellter Arbeitnehmer ((Tarif-)Beschäftigte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen). Das Beschäftigungsverhältnis von im öffentlichen Dienst auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätiger Personen wird als Dienstverhältnis bezeichnet. Die öffentliche Verwaltung ist Teil des öffentlichen Dienstes. Er dient der Daseinsvorsorge.
Im weiteren Sinne gehört zum öffentlichen Dienst auch die Tätigkeit bei internationalen Organisationen wie der UNO. In einigen Ländern sind oder waren Ministerien für den öffentlichen Dienst als staatliche Stellen für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes eingerichtet. Umstritten ist, inwieweit auch Staatsbetriebe zu diesem Bereich gehören.
Volkswirtschaft
Der öffentliche Dienst entspricht dem Sektor O – Public administration and defense der International Standard Industrial Classification (ISIC) respektive 84/O Öffentliche Verwaltung; Verteidigung; Sozialversicherung der Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2, Schweiz: NOGA).
Er kann volkswirtschaftlich eine bedeutende Rolle spielen. Der Staat (in seiner Gesamtheit aller Verwaltungsebenen) ist teilweise der größte Arbeitgeber eines Landes.