Steuerberaterkammer

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Die Steuerberaterkammer ist die örtlich zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR). Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes.

Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Pflichtmitglied einer Steuerberaterkammer.

Steuerberaterkammern der Bundesländer

In Deutschland gibt es 21 Steuerberaterkammern, die zusammen mit ihrer Spitzenorganisation, der Bundessteuerberaterkammer, insgesamt rund 96.500 Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften vertreten (Stand 28. November 2019):

Steuerberaterkammer Sitz Präsident
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Berlin-Mitte Hartmut Schwab
Steuerberaterkammer Berlin Berlin-Tiergarten Alexander Schüffner
Steuerberaterkammer Brandenburg Potsdam Reinhard Meier
Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen Bremen Paul Thomas Koßmann
Steuerberaterkammer Düsseldorf Düsseldorf Reinhard Verholen
Steuerberaterkammer Hamburg Hamburg Stefan Blöcker
Steuerberaterkammer Hessen Frankfurt am Main Lothar Herrmann
Steuerberaterkammer Köln Köln Karl-Heinz Bonjean
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern Rostock Holger Stein
Steuerberaterkammer München München Hartmut Schwab
Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover Fritz Güntzler
Steuerberaterkammer Nordbaden Karlsruhe Johannes Hurst
Steuerberaterkammer Nürnberg Nürnberg Dieter Mehnert
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Mainz Walter Sesterhenn
Steuerberaterkammer Saarland Saarbrücken Michael Leistenschneider
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Leipzig Dirk Rose
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg Cornelia-Eva Lohse
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein Kiel Boris Kurczinki
Steuerberaterkammer Stuttgart Stuttgart Uwe Schramm
Steuerberaterkammer Südbaden Freiburg im Breisgau Hans-Walter Heinz
Steuerberaterkammer Thüringen Erfurt Herbert Becherer
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Münster Volker Kaiser

Aufgaben

Die Aufgaben der Steuerberaterkammern ergeben sich aus § 76 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Danach haben sie die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Ferner gehört zu ihren Aufgaben:

  • die Mitglieder der Steuerberaterkammern in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;
  • auf Antrag bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer zu vermitteln;
  • auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln;
  • die Erfüllung der den Mitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen und das Recht der Rüge zu handhaben;
  • die Vorschlagslisten der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Berufsgerichten den Landesjustizverwaltungen einzureichen;
  • Fürsorgeeinrichtungen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie deren Hinterbliebene zu schaffen;
  • Gutachten zu erstatten, die ein Gericht, eine Landesfinanzbehörde oder eine andere Verwaltungsbehörde des Landes anfordert;
  • die durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Berufsbildung wahrzunehmen;
  • die berufsständischen Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die steuerberatenden Berufe vorzuschlagen.

Eine der wesentlichen Aufgaben stellt die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung der Kanzleimitarbeiter und der Steuerberater dar. Dazu gehören die Durchführung der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten und die Durchführung der Steuerberaterprüfung. Die Steuerberaterkammern haben die Nachwuchskampagne "Mehr als Du denkst"[1] initiiert, die über die duale Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten informiert.

Literatur

  • Steuerberaterkammer München (Hrsg.): 50 Jahre Steuerberaterkammer, 1961–2011, C.H.BECK, München 2011, ISBN 978-3-406-62570-1.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Nachwuchkampagne "Mehr als Du denkst". Bundessteuerberaterkammer, abgerufen am 7. Juli 2018.