Steuertarif

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben. Dabei kann die Bemessungsgrundlage als physisch-technische Mengenangabe (beispielsweise in Kilogramm oder Kubikmeter) oder als monetärer Betrag (beispielsweise in Euro oder Dollar) angegeben werden.

Ist die Bemessungsgrundlage ein Geldbetrag, lässt sich aus dem Steuerbetrag ein Steuersatz errechnen, indem man den Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage ins Verhältnis setzt:

Allgemeines

Der Steuertarif ist die vollständige und eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage (B) und Steuerbetrag (S) durch eine Steuerbetragsfunktion S = S(B). Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei Änderung einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von:

Bei einer in Mengeneinheiten gemessenen Bemessungsgrundlage ist der Tarif immer proportional, es ist eine Mengen- oder Wertsteuer. Sieht ein Steuertarif einen festen Betrag pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede von einem Steuerbetragstarif. Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede vom Steuersatztarif.

Progressive Tarife sind keine Steuersatztarife, weil sie sich in Abhängigkeit des Einkommens verändern. Zwar lassen sich im Einzelfall konkrete Steuersätze berechnen, diese sind aber bei progressiven Tarifen nicht konstant, sondern variieren mit der Einkommenshöhe. Je nachdem, ob man dabei das gesamte Einkommen oder nur eine Einkommenssteigerung betrachtet, ergeben sich unterschiedliche Steuersätze:

Steuerbetragstarif

Unter einem Steuerbetragstarif versteht man einen Steuertarif mit einem festen Betrag pro Besteuerungseinheit

Ein Geldbetrag pro Besteuerungseinheit wird bei mengenmäßigen Bemessungsgrundlagen verwendet (Mengensteuer).

Beispiele[1]:

Steuerart Besteuerungseinheit Steuerbetrag Anmerkung
Kfz-Steuer (§ 9 KraftStG) 100 cm³ 6,75 € Emissionsklasse EURO 4
Kaffeesteuer (§ 2 KaffeeStG) 1 kg 2,19 € Röstkaffee
Energiesteuer (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG) 1 MWh 5,50 € Erdgas zum Heizen

Steuersatztarif

Wenn ein Steuertarif einen Prozentsatz vorsieht, ist er ein Steuersatztarif.

Beispiele:

Steuerart Besteuerungseinheit Steuersatz Anmerkung
Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) 1 € 19 % Normalsteuersatz
Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 2 UStG) 1 € 7 % Ermäßigter Steuersatz (Lebensmittel, Bücher)
Solidaritätszuschlag (§ 4 Abs. 1 SolzG) 1 € 5,5 % bezogen auf Einkommensteuerbetrag

Quellen

Siehe auch