Stichtag

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Ein Stichtag ist ein bestimmtes Datum, das mit einer Bedingung verknüpft ist.

Bedingungen für die Erfüllung eines Stichtages können beispielsweise sein:

… wenn man am Stichtag ein bestimmtes Alter erreicht hat, dann …
… wenn man am Stichtag in einem bestimmten Ort wohnt, dann …

Das Wahlrecht ist immer mit einem Stichtag verknüpft. Bekannte Stichtage sind auch der Bilanzstichtag oder der Abgabetermin für die Steuererklärung.[1] Beispielsweise kann auch für ein Gesetz ein Stichtag, an dem dieses außer oder in Kraft tritt, festgelegt werden. In der deutschen Zeitungsstatistik wird eine regelmäßige Stichtagsammlung erhoben. Tage in Bauernregeln werden dagegen als Lostag bezeichnet.

Abgrenzung zum Stand

Der Stichtag ist vom Stand zu unterscheiden: „Zum 31. Dezember 2011 waren in Deutschland 10.125.386 PKW zugelassen (Stand 20. Januar 2012)“.

  • Der Stichtag gibt an, auf welchen Zeitpunkt sich die Angabe bezieht, also wie viele PKW am Jahresende 2011 zugelassen waren;
  • Der Stand gibt an, wann diese Information erstellt wurde. Die Zahl kann sich also noch nachträglich ändern, wenn z. B. noch nicht alle Zulassungsstellen bis zum 20. Januar ihre Zahlen in die Statistik eingepflegt haben.

Einzelnachweise