Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

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Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Rechtsform Stiftung
Gründung 1998
Sitz Hamburg
Leitung Georgios Chryssos (Vorstand)
Mitarbeiterzahl 7 (2010)
Branche Recycling
Website www.grs-batterien.de

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien mit Sitz in Hamburg wurde von Batterieherstellern und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegründet und übernimmt seit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998 in Deutschland die unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung.[1][2] Das gemeinnützige Unternehmen war bis Januar 2020[3] das vom Bundesumweltministerium festgestellte gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätebatterien nach § 6 des Batteriegesetzes. Seit dem 6. Januar 2020 ist GRS ein herstellerstellereigenes Rücknahmesystem und den anderen vier herstellereigenen Sammelsystemen (CCR Rebat, DS Entsorgung, ÖkoReCell und Ecobatt) gleichgestellt.[3] Mit „Batterien“ sind hierbei nicht nur Primärbatterien gemeint, sondern auch Akkumulatoren.[4]

GRS Batterien stattet den Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Gewerbetriebe und öffentliche Einrichtungen unentgeltlich mit Sammel- und Transportbehältern für Batterien aus. Anschließend übernimmt GRS Batterien das Abholen, Sortieren und die Entsorgung der Altbatterien.[5] Darüber hinaus bietet die Stiftung individuelle Lösungen für die Rücknahme von Industriebatterien. Finanziert werden alle diese Leistungen aus den Entsorgungskostenbeiträgen der inzwischen über 2.400 Batteriehersteller und -importeure, die Vertragspartner von GRS Batterien sind.[6] Im März 2019 hatten sich 4.300 Hersteller und Importeure dem System angeschlossen.[4]

Außerdem setzt sich die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien dafür ein, alle Altersgruppen über das Batterie-Recycling zu informieren, und Kinder und Jugendliche mit Spaß und Experimentierfreude für das Thema Energie und Umwelt zu begeistern. Die Organisation bietet Informationsmaterialien an, die kostenlos heruntergeladen werden können.[7][8]

Entwicklungen seit Aufnahme der Tätigkeit

Seit GRS Batterien seine Tätigkeit aufgenommen hat, lassen sich beim Verwertungsanteil jedes Jahr Zuwächse verzeichnen: 1999, im ersten vollständigen Geschäftsjahr von GRS Batterien, wurden 19 Prozent der zurückgegebenen Batterien recycelt. 2003 meldet GRS Batterien einen Verwertungsanteil von 72 Prozent, 2005 dann 82 Prozent. 2006 sammelte GRS Batterien 13.138 Tonnen Gerätebatterien, von denen 88 Prozent verwertet wurden. Heute werden über 99 Prozent aller eingesammelten Altbatterien recycelt. Möglich wurde die Steigerung des Verwertungsanteils einerseits durch den kontinuierlichen Rückgang des Anteils quecksilberhaltiger Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien im Abfallstrom, sowie andererseits durch die Verfügbarkeit von Verwertungsanlagen, die schwach quecksilberhaltige Batterien zu verträglichen Kosten verwerten können. Die europäischen Batteriehersteller verwenden schon seit den 90er Jahren kein Quecksilber mehr bei der Herstellung dieser beiden Batteriesysteme. Seit 2001 ist es verboten, quecksilberhaltige Batterien in Verkehr zu bringen. Ausgenommen sind lediglich Knopfzellen.

2010 gab jeder Deutsche im Schnitt Batterien mit einem Gewicht von 178 Gramm zurück. Das entspricht ca. acht Batterien. Über 14.500 Tonnen gebrauchte Batterien und Akkus wurden im vergangenen Jahr von GRS eingesammelt, davon mehr als 99 Prozent verwertet. 2018 wurden 16.615 t Batterien gesammelt, davon 13.794 t Primärbatterien.[4] Durch das Recycling gebrauchter Batterien und Akkus werden vor allem Zink, Eisen, Nickel, Blei und Cadmium zurückgewonnen. Die Rückgabe ist an rund 170.000 Sammelstellen[9] im Handel, auf Recyclinghöfen und in vielen Universitäten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen möglich. Über 110.000 Tonnen Altbatterien und Akkus wurden von der Stiftung von 1998 bis 2009 in Deutschland zurückgenommen.[2] Mit Inkrafttreten des Batteriegesetzes ist der Markt geöffnet für neue Rücknahmesystem sowie auch für herstellereigene Systeme. Es gelten grundsätzlich für alle Systeme die gleichen gesetzlichen Vorgaben.

Batteriegesetz

Das Batteriegesetz trat zum 1. Dezember 2009 in Kraft. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien: Mindestens 35 Prozent bis 2012 und 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber festgelegt. Das vom Umweltbundesamt geführte Melderegister sollte dafür sorgen, dass Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Batterien wahrnehmen. Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren durften sie seit 1. Dezember 2009 nur dann in Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten öffentlich einsehbaren Register angezeigt und dort entsprechende Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt hatten.

Änderungen ab 1. Januar 2021

Die Änderungen sollen fairen Wettbewerb beim Recycling ermöglichen, das Institut des Gemeinsamen Rücknahmesystems wurde abgeschafft. Die Sammelquote erhöhte sich von bisher 45 auf 50 Prozent. Hersteller müssen sich, bevor sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr beim Umweltbundesamt (UBA) melden, sondern sich mit der Batterieart und Marke von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren lassen. Endnutzer können weiterhin Batterien unentgeltlich neben Sammelstellen bei den jeweiligen Vertreibern dieser Batteriearten zurückgeben.[10]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise