Strafgesetzgebung (Indien)
Die Strafgesetzgebung Indiens umfasst die Gesetze, die die das gerichtliche Verfahren und die Bestrafung von kriminellen Handlungen in Indien betreffen.
Geschichte
1829 verbot die britische Kolonialregierung nach erfolglosen Versuchen der Reglementierung die Witwenverbrennung.[1]
Die Strafgesetzgebung Indiens ist in drei zentrale Gesetze geteilt: Indian Penal Code (Strafgesetzbuch), 1860; Code of Criminal Procedure (Strafprozessordnung), 1973 und den Indian Evidence Act (Indisches Beweismittelgesetz), 1872. Es gibt darüber hinaus noch eine Vielzahl anderer Gesetze, die Straftaten betreffen, wie etwa den Prevention of Corruption Act (Anti-Korruptions-Gesetz).
Der Indian Penal Code, der 1860 geschaffen wurde, als Indien Teil des British Empire war, ist noch immer die Grundlage der Strafgesetzgebung in Indien. Geschworenengerichte wurden 1960 mit der Begründung abgeschafft, sie seien empfänglich für den Einfluss der Medien und der öffentlichen Meinung. Diese Entscheidung beruhte auf dem Freispruch von Kawas Nanavati im Prozess von K.M. Nanavati gegen den Bundesstaat Maharashtra, der von höheren Gerichten aufgehoben wurde.
Die Todesstrafe ist in Indien gesetzlich erlaubt, wird aber selten vollstreckt. Die letzte Hinrichtung wurde 2013 an Afzal Guru vollzogen, der am Terroranschlag auf das indische Parlament im Jahre 2001 beteiligt war. Praktizierte Homosexualität ist in Indien seit der Zeit von Königin Victoria strafbar, eine Suspendierung der Strafnorm durch den Delhi High Court aus dem Jahr 2009 wurde 2013 vom Supreme Court kassiert.
Der Indian Penal Code wurde unter dem Vorsitz von Lord Macaulay erarbeitet und 1862 in Kraft gesetzt. Lord Macaulay verfasste besondere Erläuterungen für die Bevölkerung Indiens, da es ihm wichtig war, dass die Inder nicht annehmen sollten, dass die Todesstrafe gegen ihre Interessen gerichtet sei und sie das Gesetz als generell gegen sie gerichtet ansähen.
Literatur
- Gesetzbuch der Gentoo´s. aus dem Englischen von Raspe, Hamburg 1778
- Jones: Hindu Gesetzgebung oder Menu´s Verordnungen. aus dem Englischen von Hüttner, Weimar 1797
Einzelnachweise
- ↑ International Association of Penal Law, Franz von Liszt, Georg Crusen: Die Strafgesetzgebung der Gegenwart in rechtsvergleichender Darstellung: Band 2. Das Strafrecht der aussereuropäischen Staaten, nebst einem Anhange: Nachträge zum ersten Band, Das Strafrecht der Staaten Europas, 1893-1898. O. Liebmann, 1899, Seite 216.