Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur
Als Bahn 2030 wurden Planungen des Schweizer Bundesamtes für Verkehr und der Schweizerischen Bundesbahnen für eine Weiterentwicklung des Bahnsystems in der Schweiz über das Jahr 2030 hinaus bezeichnet. Bahn 2030 war als das Nachfolgeprojekt der Bahn 2000 und der Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) projektiert.
Mit der neuen Bezeichnung Ausbauschritt 2025 wurde der Vorschlag Bahn 2030 durch die Schweizer Regierung neu geplant, das neue Ausbauprogramm sieht in Etappen vor, das Bahnnetz so auszubauen. Mit der Botschaft zu FABI wurde auch gleich ein erster Ausbauschritt 2025 Die Kategorie Kategorie:Wikipedia:Veraltet nach Jahr 2025 existiert noch nicht. Lege sie mit folgendem Text {{Zukunftskategorie|2025}}
an. festgelegt. Es beinhaltet eher kleinere Projekte, sodass das ganze Paket auf 6.4 Mia CHF kommt. Grössere Ausbauvorhaben wie den Brüttenertunnel, Tiefbahnhof Luzern (neu Durchmesserbahnhof Luzern), Ausbau Lötschbergbasistunnel oder Herzstück Basel kommen in das Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, kurz STEP, Liste und werden in die kommenden Ausbauschritten integriert. Dem ganzen Paket FABI mit dem neuen Fonds, BIF und dem STEP hat die Bundesversammlung im Sommer 2013 genehmigt. In der folgenden obligatorischen Volksabstimmung vom Februar 2014 wurde es durch das Volk mit über 62 % Ja-Stimmen angenommen.
Beschreibung
Zunächst wurden mit Bahn 2030 zwei Varianten mit einem Kostenrahmen von 12 Mrd. CHF bzw. 21 Mrd. CHF verfolgt. Diese sollten jeweils nach Abschluss der ZEB-Projekte ab dem Jahr 2017 beginnen und sich über eine Laufzeit von ca. 25 Jahre erstrecken. Mit dem neuen Programm FABI, werden die Projekte in drei bis vier Ausbauschritten geplant und gebaut. Der erste ist der Ausbauschritt 2025, welchen das Schweizer Bundesparlament im Sommer 2013 beschlossen hat und in der obligatorischen Volksabstimmung im Februar 2014 zugestimmt hat.
Hierzu sollen etwa Perron-Verlängerungen durchgeführt werden, so dass unter anderem in Bern, Basel und Lausanne längere Doppelstockwagen-Züge halten können. Zwischen Basel und Luzern, Zürich und Chur sowie Locarno und Lugano soll die Bahninfrastruktur für einen Halbstundentakt ertüchtigt werden. Der Realisierungshorizont für diesen Abschnitt ist das Jahr 2025. Die Kategorie Kategorie:Wikipedia:Veraltet nach Jahr 2025 existiert noch nicht. Lege sie mit folgendem Text {{Zukunftskategorie|2025}}
an. Dieser soll parallel zu den Ausbaumassnahmen der NEAT und ZEB-Projekte erfolgen.
Einzelprojekte
Als Projekte von STEP werden geprüft:
- Verdichtung Jurasüdfuss inkl. Ligerztunnel
- Verdichtung Lausanne–Genf
- Beschleunigung Luzern–Zürich mit Zimmerberg-Basistunnel II
- Halbstundentakt Bern–Visp
- Angebotsverbesserung Biel–Basel und Biel–Zürich
- Halbstundentakt Intercity Zürich–Chur
- Angebotsverbesserungen Biel–Delsberg–Delle/Basel
- Entlastung Güterverkehr Raum Baden
- Entflechtung Basel Ost
- Wisenbergtunnel (dritter Juradurchstich)[1][2][3]
- NEAT-Zufahrten im Norden und Süden
- Brüttener Tunnel
- Siviriez–Villars-sur-Glâne
- Heitersbergtunnel II
Finanzierung
Am 1. Januar 2016 ist die Gesetzgebung für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) in Kraft getreten. Der BIF absorbiert einerseits den bisherigen Fonds (FinöV) und wird nach Artikel 87a Absatz 2 Buchstabe d der Bundesverfassung durch folgende bisherige und neue Quellen gespeist (in Klammern der Betrag in Millionen CHF gemäss Voranschlag 2017, total 4'654):
- 2 Mehrwertsteuer-Promille, wovon eines befristet von 2018 bis 2030 ist
maximal 2/3 der LSVA-Erlöse
- 9 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen, befristet bis 2030
- 2.3 Milliarden Franken aus der allgemeinen Bundeskasse, die bis 2015 für Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur aufgewendet wurden; der Betrag wird jährlich der Teuerung und dem Wirtschaftswachstum angepasst
- 500 Millionen Franken als Beitrag der Kantone, der Anteil jedes Kantons bemisst sich nach den im Regionalverkehr bestellten Personen- und Zugkilometern[6]
- 2 Prozent der Einnahmen der Direkten Bundessteuer von natürlichen Personen, entsprechend den Mehreinnahmen, die durch die Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken entstanden