Systemelektroniker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Systemelektroniker ist ein im Jahr 2003 neu eingeführter Ausbildungsberuf im Handwerk. Die Ausbildung beträgt dreieinhalb Jahre mit anschließender Prüfung, die bei der Handwerkskammer abgelegt wird. Ein ähnlicher industrieller Elektroberuf mit gleichem Rahmenlehrplan für die Berufsschule ist der Elektroniker für Geräte und Systeme.

In dem Monoberuf Systemelektroniker werden keine speziellen Fachrichtungen oder Schwerpunkte ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt entweder dual über den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule oder über eine schulische Ausbildung mit Praktika.

Ausbildungsinhalte

Systemelektroniker verarbeiten elektronische, mikroelektronische, mechanische und elektromechanische Bauteile. Sie erstellen einzelne Geräte bzw. Systeme, die sie auch in Betrieb nehmen und instand halten. Bei einem Neuauftrag konstruieren sie Schaltpläne und technische Fertigungspläne für die Prototypen. Wenn dieser Prototyp in Serie geht, planen sie die Fertigung, die Anlagen und die Prüfsysteme.

Die Ausbildungsordnung wird durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker/zur Systemelektronikerin festgelegt. Darin werden die Ausbildungsinhalte wie folgt beschrieben (Version vom 3. Juli 2003):[1]

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Betriebliche und technische Kommunikation,
  6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement,
  7. Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf,
  8. Einrichten des Arbeitsplatzes,
  9. Konzipieren von Komponenten, Geräten und Systemen,
  10. Herstellen von Komponenten und Geräten,
  11. Montieren und Installieren,
  12. Installieren von Systemkomponenten,
  13. Programmieren und Testen,
  14. Messen und Analysieren, Prüfen von Komponenten und Geräten,
  15. Einrichten und Optimieren der Fertigungsprozesse,
  16. Prüfen der Schutzmaßnahmen,
  17. Realisieren und Inbetriebnehmen von Systemen,
  18. Durchführen von Serviceleistungen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Ausgebildete Systemelektroniker haben die Möglichkeit, sich nach Besuch einer Meisterschule zum Meister prüfen zu lassen. Sie können nach abgelegter Prüfung eine Handwerksfirma gründen und den Beruf Systemelektroniker ausbilden.

Andere Weiterbildungsmöglichkeiten:

Weiterbildung mit Hochschulzugangsberechtigung:

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker/zur Systemelektronikerin. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2003, S. 1131–1142 (PDF, 69 kB).